Lektion 1.3: Aufgaben des Betriebsrats

Aufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat umfassende Rechte und Pflichten. Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber.

1. Mitbestimmungsrechte (§§ 71 ff. BetrVG)

Soziale Mitbestimmung: Bei der Aufstellung von Ordnungen (Betriebsvereinbarungen), Arbeitszeiten, Urlaub etc.

Personelle Mitbestimmung: Bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigung

Wirtschaftliche Mitbestimmung: Bei Betriebsänderungen (Schließung, Umzug, Massenentlassungen)

2. Informations- und Aufsichtsrechte

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über alle wichtigen Entscheidungen informieren. Der Betriebsrat kann die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Unfallvorschriften überwachen.

3. Beratungs- und Verhandlungspflicht

In vielen Fällen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor Entscheidungen anhören. Bei bestimmten Themen (z.B. KI-Einführung) besteht sogar eine Mitbestimmungspflicht.


Die 3 Säulen der Mitbestimmung

Sozial: Ordnung im Betrieb — Arbeitszeit, Urlaub, Verhalten

Personell: Mitarbeiter-Belange — Einstellung, Beförderung, Kündigung

Wirtschaftlich: Betriebsänderungen — Schließung, Umzug, Rationalisierung

Details zu jeder Säule folgen in den folgenden Lektionen.