Aufgaben des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat umfassende Rechte und Pflichten. Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber.
1. Mitbestimmungsrechte (§§ 71 ff. BetrVG)
Soziale Mitbestimmung: Bei der Aufstellung von Ordnungen (Betriebsvereinbarungen), Arbeitszeiten, Urlaub etc.
Personelle Mitbestimmung: Bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigung
Wirtschaftliche Mitbestimmung: Bei Betriebsänderungen (Schließung, Umzug, Massenentlassungen)
2. Informations- und Aufsichtsrechte
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über alle wichtigen Entscheidungen informieren. Der Betriebsrat kann die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Unfallvorschriften überwachen.
3. Beratungs- und Verhandlungspflicht
In vielen Fällen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor Entscheidungen anhören. Bei bestimmten Themen (z.B. KI-Einführung) besteht sogar eine Mitbestimmungspflicht.
Die 3 Säulen der Mitbestimmung
Sozial: Ordnung im Betrieb — Arbeitszeit, Urlaub, Verhalten
Personell: Mitarbeiter-Belange — Einstellung, Beförderung, Kündigung
Wirtschaftlich: Betriebsänderungen — Schließung, Umzug, Rationalisierung
Details zu jeder Säule folgen in den folgenden Lektionen.