Personelle Mitbestimmung
Die personelle Mitbestimmung regelt Fragen rund um den einzelnen Arbeitnehmer: Einstellung, Beförderung, Versetzung, Kündigung.
Einstellung (§ 99 BetrVG)
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei jeder Einstellung anhören. Der Betriebsrat kann binnen einer Woche schriftlich widersprechen, wenn:
- Der Kandidat nicht die erforderlichen beruflichen qualifications hat
- Überwiegende betriebliche Interessen gegen die Einstellung sprechen
- Die Einstellung gegen ein Gesetz verstößt
Beförderung und Versetzung (§ 80 Abs. 2 Nr. 6)
Bei planmäßigen Beförderungen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber muss beispielsweise klare Beförderungskriterien festlegen und den Betriebsrat einbeziehen.
Kündigung (§§ 102 ff. BetrVG)
Bei jeder Kündigung — ordentlich oder außerordentlich — muss der Arbeitgeber den Betriebsrat VOR der Kündigung anhören. Der Betriebsrat kann_within einer Woche schriftlich widersprechen, wenn:
- Die Kündigung sozial选择的 willkürlich ist
- Sie gegen Gesetze oder Vorschriften verstößt
- Der Arbeitgeber seine Verpflichtungen aus Kollektivvereinbarungen verletzt hat
Praxis-Tipp
Der Betriebsrat sollte bei Kündigungswiderspruch immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Die Frist von einer Woche ist knapp!
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