Lektion 1.5: Personelle Mitbestimmung

Personelle Mitbestimmung

Die personelle Mitbestimmung regelt Fragen rund um den einzelnen Arbeitnehmer: Einstellung, Beförderung, Versetzung, Kündigung.

Einstellung (§ 99 BetrVG)

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei jeder Einstellung anhören. Der Betriebsrat kann binnen einer Woche schriftlich widersprechen, wenn:

  • Der Kandidat nicht die erforderlichen beruflichen qualifications hat
  • Überwiegende betriebliche Interessen gegen die Einstellung sprechen
  • Die Einstellung gegen ein Gesetz verstößt

Beförderung und Versetzung (§ 80 Abs. 2 Nr. 6)

Bei planmäßigen Beförderungen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber muss beispielsweise klare Beförderungskriterien festlegen und den Betriebsrat einbeziehen.

Kündigung (§§ 102 ff. BetrVG)

Bei jeder Kündigung — ordentlich oder außerordentlich — muss der Arbeitgeber den Betriebsrat VOR der Kündigung anhören. Der Betriebsrat kann_within einer Woche schriftlich widersprechen, wenn:

  • Die Kündigung sozial选择的 willkürlich ist
  • Sie gegen Gesetze oder Vorschriften verstößt
  • Der Arbeitgeber seine Verpflichtungen aus Kollektivvereinbarungen verletzt hat

Praxis-Tipp

Der Betriebsrat sollte bei Kündigungswiderspruch immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Die Frist von einer Woche ist knapp!

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