08.05. – 12.05.2023 – Die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung im Auf­sichts­rat in Neustadt-an-der-Weinstrasse

Rech­te und Pflich­ten im Kontrollgremium

Als Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter im Auf­sichts­rat tra­gen Sie eine hohe Ver­ant­wor­tung für Ihr Unter­neh­men. Neben dem recht­li­chen Grund­la­gen­wis­sen benö­ti­gen Sie fun­dier­te Kennt­nis­se und Kom­pe­ten­zen in wirt­schaft­li­chen, recht­li­chen sowie unter­neh­mens­stra­te­gi­schen Fragen.

Als Kon­troll­gre­mi­um spielt der Auf­sichts­rat bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten eine wich­ti­ge Rol­le, wenn es um unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen geht. Als Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter tra­gen Sie für die Beleg­schaft des Unter­neh­mens natür­lich eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung. In unse­rem Semi­nar ler­nen Sie Ihre Rech­te und Pflich­ten als Auf­sichts­rats­mit­glied ken­nen. Wir zei­gen Ihnen, wie Sie Ihre Tätig­keit im Auf­sichts­rat im Inter­es­se der Arbeit­neh­mer und des Unter­neh­mens opti­mal gestal­ten können.

1. Die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung im Aufsichtsrat

Recht­li­che Grund­la­gen der Mit­be­stim­mung; Gel­tungs­be­reich von Mit­be­stim­mung und Drit­tel­be­tei­li­gungs­ge­setz; Abgren­zung von Unter­neh­men und Kon­zern; Haftungsfragen

2. Recht­li­che Stel­lung im Aufsichtsrat

Ver­schwie­gen­heits- und Infor­ma­ti­ons­pflicht, Posi­ti­on gegen­über dem Betriebs­rat und der Bele­ge­schaft; Trans­pa­renz- und Publi­zi­täts­ge­setz; Tätig­keits­be­rich­te im Betriebs­rat und auf Betriebs­ver­samm­lun­gen; Ersatz von Auf­wen­dun­gen; Ver­gü­tung; Arbeits­zeit für Sitzungsvorbereitung

3. Betei­li­gungs­rech­te und Kompetenzen

Bestel­lung der Geschäfts­lei­tung; Über­wa­chung der Geschäfts­lei­tung; Aus­kunfts­rech­te gegen­über der Geschäfts­lei­tung; Jah­res­ab­schluss­prü­fung; Betei­li­gungs­rech­te der Mit­glie­der des Aufsichtsrats

4. Die Aufsichtsratssitzung

Ein­be­ru­fung; Infor­ma­ti­ons­an­spruch vor Sit­zungs­be­ginn; Abstim­mungs­ver­hal­ten; Beschlussfassung

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