Als Betriebsratsmitglied ist es wichtig, Grund- und Spezialseminare zu besuchen, um über Ihre Rechte und Pflichten auf dem Laufenden zu bleiben. Durch die Teilnahme an diesen Seminaren sind Sie besser in der Lage, Ihre Kolleginnen und Kollegen zu vertreten und sich für deren Rechte einzusetzen.
1. An welchen Schulungen sollten Betriebsratsmitglieder teilnehmen?
Als Betriebsratsmitglied haben Sie eine wichtige Rolle in Ihrem Unternehmen zu spielen. Sie sind dazu da, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und dafür zu sorgen, dass ihre Rechte geachtet werden. Um dies wirksam tun zu können, müssen Sie gut informiert sein und über die neuesten Entwicklungen in Ihrem Bereich Bescheid wissen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie regelmäßig an Seminaren und Schulungen teilnehmen.
Auf diese Weise erwerben Sie das Wissen und die Fähigkeiten, die Sie benötigen, um Ihre Aufgaben bestmöglich zu erfüllen.
Es gibt zwei Arten von Seminaren, die Sie besuchen können: Grundlagenseminare und Spezialseminare. Grundlagenseminare bieten eine Einführung in die für Betriebsratsmitglieder relevanten Themen. Sie sind eine gute Möglichkeit, den Einstieg zu finden und die Grundlagen zu lernen. Spezialseminare bieten eine Vertiefung bestimmter Themen. Sie sind ideal für diejenigen, die ihr Wissen und ihr Verständnis für die Themen vertiefen wollen. Unabhängig davon, welche Art von Seminar Sie besuchen, werden Sie von dem Fachwissen und der Erfahrung der Referenten profitieren. Sie geben Ihnen das nötige Rüstzeug mit auf den Weg, um Ihre Aufgabe effektiv zu erfüllen und in Ihrem Unternehmen etwas zu bewirken.
2. In welcher Reihenfolge sollten Betriebsratsmitglieder an den Schulungen teilnehmen?
Als Betriebsratsmitglied ist es wichtig, Schulungen zu besuchen, um auf dem neuesten Stand der Informationen und Entwicklungen in Ihrem Bereich zu sein. Es werden zwei Arten von Kursen angeboten – Basisseminare und Spezialseminare. In den Basisseminaren werden die wichtigsten Themen behandelt, die jedes Betriebsratsmitglied kennen muss. Dazu gehören Themen wie Arbeitsrecht, Gesundheit und Sicherheit sowie Chancengleichheit. In Spezialseminaren werden spezifischere Schulungen zu Themen angeboten, die für Betriebsratsmitglieder von Interesse sein können. Dazu können Themen wie Arbeitsbeziehungen, Projektmanagement und Personalwesen gehören. Die Reihenfolge, in der Sie die Kurse besuchen, ist Ihnen überlassen, aber es wird empfohlen, mit den Basisseminaren zu beginnen, bevor Sie zu den Spezialseminaren übergehen. So stellen Sie sicher, dass Sie über ein solides Fundament an Wissen verfügen, bevor Sie sich in spezifischere Themen vertiefen.
3. Haben Betriebsratsmitglieder für die Schulungsteilnahme einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit?
Der Betriebsrat ist das von den Arbeitnehmern eines Betriebes gewählte Organ zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat hat nach § 37 Abs. 6 BetrVG einen Anspruch auf Teilnahme an den für die Arbeit des Betriebsrats erforderlichen Schulungen. Damit hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer der Schulung.
4. Wer trägt die Kosten der Schulung?
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber die Kosten für alle Seminare und Schulungen , die für die Arbeitnehmer erforderlich sind (§ 37 Abs. 6 BetrVG), übernehmen muss.
5. Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?
Der Arbeitgeber trägt die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung. Der Betriebsrat hat einen großen Ermessensspielraum bei der Auswahl der Schulungskurse. Er ist nicht verpflichtet, die günstigste Option zu wählen, wenn er der Meinung ist, dass eine andere Option besser wäre.
6. Hat jedes Betriebsratsmitglied Anspruch auf Teilnahme an den Schulungen und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber?
Die Antwort auf diese Frage hängt von den spezifischen Schulungen und den einzelnen Betriebsratsmitgliedern ab. Einige Schulungen können für alle Betriebsratsmitglieder obligatorisch sein (z.B. Arbeitsrecht 1 bis 3 und Betriebsverfassungsrecht 1 bis 3) , während andere fakultativ sein können.
7. Wie erfolgt die Anmeldung zu einer Schulung?
Als Betriebsratsmitglied haben Sie das Recht, an Schulungen teilzunehmen, die Ihre Fähigkeiten zur Erfüllung Ihrer Aufgaben verbessern. Dieses Recht wird Ihnen durch die Betriebsverfassung und die Betriebsvereinbarung gewährt. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber und den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist, dass der Betriebsrat zuvor beschlossen hat, dass das Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen soll. Wenn Sie an einer Schulung teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst die gewünschte Veranstaltung auswählen. Nachdem Sie die Veranstaltung ausgewählt haben, sollten Sie einen Beschluss des Betriebsrats über Ihre Teilnahme an der Schulung einholen. Sobald Sie den Beschluss erhalten haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren Wunsch, an der Schulung teilzunehmen, informieren.
8. Muss der Arbeitgeber eine Schulung genehmigen?
Als Betriebsratsmitglied haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungskursen, die für Ihre Funktion relevant sind. Was aber, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Teilnahme verweigert? Möglicherweise können Sie trotzdem an der Schulung teilnehmen, aber Sie sollten zunächst mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob er bereit ist, Ihren Lohn und die Schulungskosten zu übernehmen. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie einen Anwalt konsultieren, um zu prüfen, ob Sie rechtliche Schritte einleiten können.
9. Kann der Arbeitgeber eine Schulung ablehnen?
Als Betriebsratsmitglied haben Sie Anspruch auf eine Schulung zu den Grundlagen von Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Diese Schulungen sind notwendig, damit Sie Ihre Aufgaben effizient erfüllen können. Leider versuchen manche Arbeitgeber, Schulungen mit der Begründung abzulehnen, sie seien zu teuer oder sie hätten kein Budget dafür. Dies ist jedoch nicht akzeptabel. Das Gesetz besagt eindeutig, dass Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Schulungen haben, und der Arbeitgeber kann sich nicht einfach weigern, diese zu genehmigen.
11. An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Wir sind froh, wenn sie sich bei weiteren Fragen zur Betriebsratsschulung direkt an uns wenden würden, entweder telefonisch unter 0234/43841–0 oder über unser Kontaktformular.