Eine Schulung nach Paragraph 37 Absatz 6 des Betriebsverfassungsgesetzes ist eine Fortbildung für Betriebsratsmitglieder, deren Inhalte für die sachgerechte Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Teilnehmer für die Dauer der Maßnahme unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freizustellen und sämtliche anfallenden Seminar- sowie Reisekosten zu tragen. Die Teilnahme setzt einen ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrats voraus, wobei das vermittelte Wissen einen konkreten Bezug zur aktuellen oder anstehenden Gremiumsarbeit aufweisen muss. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Arbeitnehmervertreter über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen, um ihre Beteiligungsrechte kompetent auszuüben.

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Ein Jahr wie kein anderes – 25 Jahre ibp.Akademie – 20 Jahre strategisches Coaching. Bereits 1998 gegründet und 1999 im Handelsregister eingetragen, blickt die ibp.Akademie auf 25 Jahre Expertise zurück. Ein besonderer Meilenstein war der April 2005, als das Institut für Betrieb und Personal – der Vorläufer der heutigen ibp.Akademie – eine Pressemitteilung mit einem…