BEM

BEM steht für Betrieb­li­ches Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment und ist eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Es dient dazu, Beschäf­tig­te nach län­ge­rer Krank­heit (mehr als sechs Wochen inner­halb eines Jah­res) wie­der erfolg­reich in den Arbeits­pro­zess zu inte­grie­ren. Ziel ist es, Arbeits­un­fä­hig­keit zu über­win­den, erneu­ter Arbeits­un­fä­hig­keit vor­zu­beu­gen und den Arbeits­platz zu erhal­ten. Das BEM ist ein wich­ti­ges Instru­ment zur För­de­rung der Gesund­heit und Inklu­si­on am Arbeits­platz.


  • Schwerbehindertenvertretung: Seminare, Services und Wissen für Ihren erfolgreichen Einsatz

    Schwerbehindertenvertretung: Seminare, Services und Wissen für Ihren erfolgreichen Einsatz

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    Fundierte Anleitung für die SBV: Wie Sie durch gezielte Seminare, praktische Services und spezialisiertes Wissen Ihren gesetzlichen Auftrag erfolgreich umsetzen.