Betriebsratswahlen 2022 bis 2026

Betriebs­rats­wah­len 2022 bis 2026: Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen in einer sich wan­deln­den Arbeitswelt

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Dem­nächst ste­hen wie­der Betriebs­rats­wah­len in ganz Deutsch­land an, und die bevor­ste­hen­de Amts­zeit von 2022 bis 2026 ver­spricht, eine der her­aus­for­dernds­ten und dyna­mischs­ten in der Geschich­te der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung zu wer­den. In einer Zeit, in der die Arbeits­welt durch digi­ta­le und öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­tio­nen stark beein­flusst wird, ist die Rol­le des Betriebs­rats wich­ti­ger denn je. Hin­zu kom­men gesetz­li­che Ände­run­gen wie das Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz, die neue Mög­lich­kei­ten, aber auch neue Pflich­ten für Betriebs­rä­te schaf­fen. Die­ser Arti­kel soll einen umfas­sen­den Über­blick über die anste­hen­den Betriebs­rats­wah­len geben. Dabei wer­den sowohl die recht­li­chen Grund­la­gen als auch die spe­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen der kom­men­den Amts­zeit beleuch­tet. Von der Wahl­vor­be­rei­tung bis zur kon­kre­ten Arbeit in den nächs­ten vier Jah­ren wer­den wir uns anse­hen, was Betriebs­rä­te und Arbeit­neh­mer erwar­ten kön­nen und wie sie sich am bes­ten dar­auf vor­be­rei­ten können.

Inhalts­ver­zeich­nis

Grund­la­gen der Betriebsratswahlen

Die Betriebs­rats­wah­len sind ein zen­tra­ler Bestand­teil der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung in Deutsch­land. Sie bie­ten den Arbeit­neh­mern die Mög­lich­keit, ihre Inter­es­sen­ver­tre­ter im Betrieb zu wäh­len. Die recht­li­chen Grund­la­gen für die Durch­füh­rung die­ser Wah­len sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) fest­ge­legt. Die­ses Gesetz regelt unter ande­rem die Vor­aus­set­zun­gen für die Wahl, das akti­ve und pas­si­ve Wahl­recht, die Auf­ga­ben des Wahl­vor­stands und den Kün­di­gungs­schutz für Betriebs­rats­mit­glie­der12.

Akti­ves und Pas­si­ves Wahlrecht

Das akti­ve Wahl­recht ermög­licht es den Arbeit­neh­mern, ihre Stim­me abzu­ge­ben, wäh­rend das pas­si­ve Wahl­recht ihnen die Mög­lich­keit gibt, sich zur Wahl zu stel­len. Bei­de Rech­te sind im BetrVG fest­ge­legt und bie­ten den Rah­men für eine demo­kra­ti­sche Wahl des Betriebsrats.

Wahl­vor­stand und Wahlverfahren

Der Wahl­vor­stand spielt eine ent­schei­den­de Rol­le bei der Durch­füh­rung der Betriebs­rats­wah­len. Er ist für die Orga­ni­sa­ti­on und die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Vor­ga­ben ver­ant­wort­lich. Das Wahl­ver­fah­ren selbst kann je nach Grö­ße des Betriebs vari­ie­ren und ist eben­falls im BetrVG geregelt.

Kün­di­gungs­schutz

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt ist der Kün­di­gungs­schutz für Betriebs­rats­mit­glie­der. Die­ser Schutz ist gesetz­lich ver­an­kert und soll sicher­stel­len, dass die gewähl­ten Ver­tre­ter ihre Auf­ga­ben ohne Angst vor Repres­sa­li­en aus­üben können.

Ände­run­gen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Das kürz­lich ver­ab­schie­de­te Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz hat eini­ge Ände­run­gen mit sich gebracht, die in die­sem Arti­kel noch detail­liert bespro­chen werden.

Die­ser Abschnitt soll als Ein­füh­rung in die recht­li­chen und orga­ni­sa­to­ri­schen Grund­la­gen der Betriebs­rats­wah­len die­nen und als Grund­la­ge für die wei­te­ren Abschnit­te die­ses Artikels.

Ände­run­gen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Das Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz, das am 18. Juni 2021 in Kraft getre­ten ist, hat eini­ge wich­ti­ge Ände­run­gen für die Betriebs­rats­wah­len und die Arbeit der Betriebs­rä­te mit sich gebracht.

Ver­ein­fach­tes Wahlverfahren

Eine der wich­tigs­ten Ände­run­gen ist die Erwei­te­rung des ver­ein­fach­ten Wahl­ver­fah­rens. Die­ses Ver­fah­ren wird nun in Betrie­ben mit bis zu 100 Beschäf­tig­ten obli­ga­to­risch, wäh­rend es zuvor nur für Betrie­be mit bis zu 50 Beschäf­tig­ten galt.

Rech­te des Betriebsrats

Das neue Gesetz stärkt auch die Rech­te des Betriebs­rats in ver­schie­de­nen Berei­chen, dar­un­ter Wei­ter­bil­dung, der Ein­satz von künst­li­cher Intel­li­genz und mobi­le Arbeit.

Digi­ta­le Arbeitswelt

Das Gesetz zielt dar­auf ab, die Betriebs­rats­ar­beit in einer digi­ta­len Arbeits­welt zu för­dern. Es ent­hält Vor­schrif­ten, die die digi­ta­le Kom­mu­ni­ka­ti­on und Zusam­men­ar­beit inner­halb des Betriebs­rats erleich­tern sollen.

Ände­run­gen im Kündigungsschutz

Es wur­den auch Ände­run­gen im Kün­di­gungs­schutz­ge­setz vor­ge­nom­men, die den Schutz der Betriebs­rats­mit­glie­der wei­ter stärken.

Die­ser Abschnitt gibt einen Über­blick über die wich­tigs­ten Ände­run­gen durch das Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz und wie sie die Betriebs­rats­wah­len und die Arbeit der Betriebs­rä­te beein­flus­sen können.

Arbeits­welt-Bericht 2021 und sei­ne Bedeu­tung für Betriebsräte

Der Arbeits­welt-Report 2021, der vom Rat der Arbeits­welt ver­öf­fent­licht wur­de, bie­tet wich­ti­ge Ein­bli­cke und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die Arbeits­welt in Deutsch­land. Die­ser Abschnitt beleuch­tet, wie die Erkennt­nis­se aus dem Report die Arbeit der Betriebs­rä­te in der Amts­zeit von 2022 bis 2026 beein­flus­sen könnten.

Arbeits- und Gesund­heits­schutz in der Pandemie

Der Report legt einen beson­de­ren Fokus auf den Arbeits- und Gesund­heits­schutz in Zei­ten der Pan­de­mie. Betriebs­rä­te soll­ten daher in der kom­men­den Amts­zeit beson­de­res Augen­merk auf die Umset­zung von Gesund­heits­schutz­maß­nah­men legen.

Erwerbs­for­men in der Krise

Der Bericht behan­delt auch die Ver­än­de­run­gen in den Erwerbs­for­men wäh­rend der Kri­se. Betriebs­rä­te soll­ten sich daher mit den ver­schie­de­nen Arbeits­mo­del­len aus­ein­an­der­set­zen und ihre Stra­te­gien ent­spre­chend anpassen.

Lebens­lan­ges Lernen

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt im Report ist das The­ma des lebens­lan­gen Ler­nens. Betriebs­rä­te soll­ten in der kom­men­den Amts­zeit die Wei­ter­bil­dung der Mit­ar­bei­ter för­dern und ent­spre­chen­de Ange­bo­te schaffen.

Beruf­li­che Pflege

Der Report hebt auch die Bedeu­tung der beruf­li­chen Pfle­ge her­vor. Betriebs­rä­te soll­ten daher auch in die­sem Bereich aktiv wer­den und die Bedin­gun­gen für Pfle­ge­kräf­te verbessern.

Her­aus­for­de­run­gen der Amts­zeit 2022 bis 2026 für Betriebsräte

Die Amts­zeit von 2022 bis 2026 stellt Betriebs­rä­te vor eine Rei­he von Her­aus­for­de­run­gen, die durch ver­schie­de­ne Fak­to­ren wie die sozi­al-öko­lo­gi­sche Wen­de, Digi­ta­li­sie­rung, Künst­li­che Intel­li­genz und zuneh­men­de Inter­na­tio­na­li­sie­rung beein­flusst wer­den1.

Sozi­al-öko­lo­gi­sche Wende

Die Betriebs­rä­te müs­sen sich aktiv an der sozi­al-öko­lo­gi­schen Trans­for­ma­ti­on der Unter­neh­men betei­li­gen. Dies umfasst die För­de­rung nach­hal­ti­ger Prak­ti­ken und die Ein­bin­dung der Beleg­schaft in umwelt­freund­li­che Initiativen.

Digi­ta­li­sie­rung und KI

Die fort­schrei­ten­de Digi­ta­li­sie­rung und der Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz in der Arbeits­welt erfor­dern von den Betriebs­rä­ten ein tief­ge­hen­des Ver­ständ­nis die­ser Tech­no­lo­gien. Sie müs­sen sicher­stel­len, dass die Ein­füh­rung neu­er Tech­no­lo­gien im Ein­klang mit den Inter­es­sen der Beleg­schaft steht.

Alters­ge­rech­tes Arbeiten

Mit einer altern­den Beleg­schaft müs­sen Betriebs­rä­te Stra­te­gien für ein alters­ge­rech­tes Arbei­ten ent­wi­ckeln. Dies kann die Anpas­sung von Arbeits­zei­ten und die Schaf­fung von Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten umfassen.

Zuneh­men­de Internationalisierung

Die Glo­ba­li­sie­rung der Wirt­schaft stellt Betriebs­rä­te vor die Her­aus­for­de­rung, sich mit inter­na­tio­na­len Arbeits­stan­dards und ‑prak­ti­ken auseinanderzusetzen.

Pan­de­mie­be­ding­te Herausforderungen

Die COVID-19-Pan­de­mie hat die Arbeits­welt nach­hal­tig ver­än­dert. Betriebs­rä­te müs­sen daher fle­xi­ble Arbeits­mo­del­le för­dern und gleich­zei­tig den Gesund­heits­schutz der Mit­ar­bei­ter sicherstellen.

Recht­li­che Grund­la­gen der Betriebs­rats­wah­len 2022

Die recht­li­chen Grund­la­gen für die Betriebs­rats­wah­len 2022 wur­den durch das Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz und die Ände­rung der Ers­ten Ver­ord­nung zur Durch­füh­rung des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes („Wahl­ord­nung“ oder kurz: WO) aktualisiert.

Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz

Das Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz trat am 18. Juni 2021 in Kraft und brach­te wich­ti­ge Ände­run­gen des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) mit sich. Zu den Neue­run­gen gehö­ren die Absen­kung des Wahl­al­ters und die Anpas­sung der Schwel­len­wer­te für die Betriebsratsgröße.

Wahl­ord­nung

Die Wahl­ord­nung wur­de zum 15. Okto­ber 2021 geän­dert und beinhal­tet spe­zi­fi­sche Rege­lun­gen für die Durch­füh­rung der Betriebs­rats­wah­len1. Wahl­vor­stän­de müs­sen die­se Neue­run­gen beach­ten, um die Wah­len rechts­kon­form durchzuführen.

Wahl­zeit­raum

Die Betriebs­rats­wah­len fin­den in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2022 statt. Betriebs­rä­te set­zen Wahl­vor­stän­de oft deut­lich frü­her ein, um die Vor­be­rei­tun­gen recht­zei­tig abzuschließen.

Pflich­ten und Rech­te der Arbeitgeber

Arbeit­ge­ber haben bei den anste­hen­den Betriebs­rats­wah­len diver­se Pflich­ten, sind aber auch bei Wahl­feh­lern und dar­über hin­aus nicht ganz recht­los gestellt.

Her­aus­for­de­run­gen der Amts­zeit 2022 bis 2026

Die Amts­zeit von 2022 bis 2026 wird für Betriebs­rä­te eine Zeit vol­ler Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen sein. Ins­be­son­de­re die Ände­run­gen durch das Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz und die Erkennt­nis­se aus dem Arbeits­welt-Report 2021 bie­ten neue Per­spek­ti­ven und Auf­ga­ben­be­rei­che für Betriebsräte.

Ände­run­gen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Das im Juni 2021 in Kraft getre­te­ne Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz hat meh­re­re wich­ti­ge Ände­run­gen mit sich gebracht. Es ver­ein­facht die Wahl von Betriebs­rä­ten und stärkt die Rech­te des Betriebs­rats bei der Wei­ter­bil­dung, dem Ein­satz von künst­li­cher Intel­li­genz und bei mobi­ler Arbeit. Die Mit­be­stim­mung bei mobi­ler Arbeit wird neu gere­gelt, was gera­de in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung von gro­ßer Bedeu­tung ist.

Digi­ta­li­sie­rung und KI

Wie bereits im Arbeits­welt-Report 2021 betont, wird die Digi­ta­li­sie­rung und der Ein­satz von KI in den kom­men­den Jah­ren eine zen­tra­le Rol­le spie­len. Betriebs­rä­te müs­sen sich daher inten­siv mit die­sen The­men auseinandersetzen.

Fle­xi­bi­li­tät und Work-Life-Balance

Die Fle­xi­bi­li­tät der Arbeits­zeit und die Work-Life-Balan­ce sind wei­te­re wich­ti­ge The­men, die im Arbeits­welt-Report 2021 behan­delt wer­den und die Betriebs­rä­te in ihrer Arbeit berück­sich­ti­gen sollten.

Nach­hal­tig­keit und Ökologie

Nach­hal­tig­keit und öko­lo­gi­sche Ver­ant­wor­tung wer­den immer wich­ti­ger. Betriebs­rä­te kön­nen hier eine Vor­rei­ter­rol­le ein­neh­men und nach­hal­ti­ge Prak­ti­ken im Unter­neh­men fördern.

Sozia­le Gerechtigkeit

Die För­de­rung von sozia­ler Gerech­tig­keit und Chan­cen­gleich­heit soll­te eben­falls auf der Agen­da jedes Betriebs­rats stehen.

Wahl­ver­fah­ren und Wahlmodalitäten

Die Wahl eines Betriebs­rats ist ein kom­ple­xer Pro­zess, der sorg­fäl­tig geplant und durch­ge­führt wer­den muss. Es gibt ver­schie­de­ne Wahl­ver­fah­ren, die je nach Grö­ße des Betriebs und Vor­han­den­sein eines amtie­ren­den Betriebs­rats zum Ein­satz kom­men können.

Nor­ma­les und ver­ein­fach­tes Wahlverfahren

Es gibt zwei Haupt­ar­ten von Wahl­ver­fah­ren: das nor­ma­le und das ver­ein­fach­te Wahl­ver­fah­ren. Wel­ches Ver­fah­ren ange­wen­det wird, hängt von der Grö­ße des Betriebs und dem Vor­han­den­sein eines amtie­ren­den Betriebs­rats ab.

Wahl­vor­stand und Wahlhelfer

Der Wahl­vor­stand spielt eine ent­schei­den­de Rol­le im Wahl­pro­zess. Er ist für die Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung der Wahl ver­ant­wort­lich und wird in der Regel vom amtie­ren­den Betriebs­rat oder der Beleg­schaft gewählt.

Wahl­zeit­raum und Amtszeit

Die Betriebs­rats­wah­len fin­den in der Regel alle vier Jah­re statt. Die Amts­zeit des gewähl­ten Betriebs­rats beträgt eben­falls vier Jahre.

Akti­ves und pas­si­ves Wahlrecht

Jeder Arbeit­neh­mer hat das Recht, an der Betriebs­rats­wahl teil­zu­neh­men (akti­ves Wahl­recht) und sich zur Wahl zu stel­len (pas­si­ves Wahlrecht).

Beson­der­hei­ten durch das Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz und Arbeits­welt-Report 2021

Das Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz hat eini­ge Ände­run­gen im Wahl­ver­fah­ren gebracht, ins­be­son­de­re in Bezug auf die Mit­be­stim­mung bei mobi­ler Arbeit und KI. Der Arbeits­welt-Report 2021 bie­tet zudem wich­ti­ge Erkennt­nis­se, die Betriebs­rä­te bei der Pla­nung ihrer Arbeit berück­sich­ti­gen sollten.

Rech­te und Pflich­ten eines Betriebsrats

Die Rech­te und Pflich­ten eines Betriebs­rats sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) fest­ge­legt und umfas­sen eine Viel­zahl von Aspek­ten, die von der Über­wa­chung der Ein­hal­tung von Geset­zen und Tarif­ver­trä­gen bis hin zur Mit­be­stim­mung in sozia­len und per­so­nel­len Ange­le­gen­hei­ten reichen.

Über­wa­chungs­auf­ga­ben

Gemäß § 80 BetrVG hat der Betriebs­rat die Auf­ga­be, die Ein­hal­tung von Geset­zen, Ver­ord­nun­gen, Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten, Tarif­ver­trä­gen und Betriebs­ver­ein­ba­run­gen zu überwachen.

Mit­be­stim­mungs­rech­te

Der Betriebs­rat hat weit­rei­chen­de Mit­be­stim­mungs­rech­te in sozia­len, per­so­nel­len und wirt­schaft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten. Dies beinhal­tet auch die Mit­be­stim­mung bei der Ein­füh­rung neu­er Tech­no­lo­gien und Arbeitsmethoden.

Schutz­auf­ga­ben

Der Betriebs­rat hat die Pflicht, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer gegen­über dem Arbeit­ge­ber zu ver­tre­ten und deren Gesund­heit und Sicher­heit am Arbeits­platz zu fördern.

För­de­rungs­auf­ga­ben

Der Betriebs­rat soll­te auch die beruf­li­che Wei­ter­ent­wick­lung der Arbeit­neh­mer för­dern und sich für eine gerech­te Ent­loh­nung einsetzen.

Beson­der­hei­ten durch das Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz und Arbeits­welt-Report 2021

Das Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz und der Arbeits­welt-Report 2021 bie­ten neue Per­spek­ti­ven für die Arbeit des Betriebs­rats, ins­be­son­de­re in Bezug auf die Digi­ta­li­sie­rung und die Work-Life-Balan­ce der Arbeitnehmer.

Wich­tig­keit der Wei­ter­bil­dung für Betriebsräte

Wei­ter­bil­dung ist ein Schlüs­sel­the­ma für Betriebs­rä­te, ins­be­son­de­re in einer sich schnell ver­än­dern­den Arbeits­welt. Die Amts­zeit von 2022 bis 2026 wird mit einer Rei­he von Her­aus­for­de­run­gen ver­bun­den sein, die eine kon­ti­nu­ier­li­che Wei­ter­bil­dung erfordern.

Recht­li­che Grundlagen

Der Schu­lungs­an­spruch des Betriebs­rats ergibt sich aus § 40 BetrVG in Ver­bin­dung mit § 37 Abs. 6 BetrVG und ist an die Erfor­der­lich­keit der Schu­lung gebunden.

Gemein­sa­me Auf­ga­be von Betriebs­rä­ten und Arbeitgebern

Die Wei­ter­bil­dung ist eine gemein­sa­me Auf­ga­be zwi­schen Betriebs­rä­ten und Arbeit­ge­bern. Bei­de Par­tei­en soll­ten sich aktiv für die Qua­li­fi­zie­rung der Mit­ar­bei­ter einsetzen.

Pra­xis­bei­spie­le

Es gibt zahl­rei­che Bei­spie­le für erfolg­rei­che Wei­ter­bil­dungs­pro­gram­me, die von Betriebs­rä­ten initi­iert oder unter­stützt wurden.

Bedeu­tung im Kon­text des Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­set­zes und des Arbeits­welt-Reports 2021

Die Wei­ter­bil­dung von Betriebs­rä­ten ist beson­ders wich­tig, um die Her­aus­for­de­run­gen der Digi­ta­li­sie­rung und der Work-Life-Balan­ce, die im Arbeits­welt-Report 2021 her­vor­ge­ho­ben wur­den, effek­tiv anzugehen.

Fazit

Die Betriebs­rats­wah­len für die Amts­zeit von 2022 bis 2026 ste­hen vor der Tür und brin­gen eine Viel­zahl von Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen mit sich. Von der Digi­ta­li­sie­rung und Künst­li­cher Intel­li­genz bis hin zur sozi­al-öko­lo­gi­schen Wen­de und alters­ge­rech­tem Arbei­ten, Betriebs­rä­te müs­sen sich auf eine dyna­mi­sche und kom­ple­xe Arbeits­welt ein­stel­len. Die Wahl­mo­da­li­tä­ten und ‑pro­zes­se sind durch das Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz und die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen, wie sie im Arbeits­welt-Report 2021 dar­ge­stellt sind, beein­flusst. Die Wei­ter­bil­dung der Betriebs­rä­te ist dabei ein Schlüs­sel­the­ma, um die­sen Her­aus­for­de­run­gen effek­tiv zu begeg­nen. Es ist eine span­nen­de Zeit für die Mit­be­stim­mung in Unter­neh­men, und die kom­men­de Amts­zeit wird zei­gen, wie Betriebs­rä­te die­se Her­aus­for­de­run­gen meis­tern werden.

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