„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – getreu diesem Motto überwachen mehr und mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter. Gerade die modernen Techniken bieten dem Arbeitgeber vielfältige Möglichkeiten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle.
Häufig werden dabei die Grenzen der zulässigen Mitarbeiterkontrolle überschritten und dadurch die Rechte der Kollegen am Arbeitsplatz verletzt. Darüber hinaus haben Sie als Betriebsrat beim Thema Mitarbeiterkontrolle mitzubestimmen. Im Rahmen dieses Seminars erfahren Sie, welche Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten Sie als Betriebsrat bei Leistungs- und Verhaltenskontrollen haben.
persönliche Überwachung: Taschenkontrollen und Leibesvisitation; Einsatz von Detektiven; Testkäufe; technische Überwachungseinrichtungen; Überwachung des E‑Mail-Verkehrs; Überwachung der Internet-Nutzung
Grundbegriffe des Datenschutzrechts; Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung; Datenübermittlung; betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Grenzen der Zulässigkeit von Mitarbeiterüberwachung; Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters; Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis; Handlungsmöglichkeiten betroffener Mitarbeiter
Informations- und Beratungsrechte; erzwingbare Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Durchsetzung der Mitbestimmung; Regelungsmöglichkeiten; Praxisbeispiele
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Kein Problem. Wir bieten sämtliche Seminarthemen auch als Individualschulung für Ihr Gremium an.