Erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Die Aktivitäten des Betriebsrats sind auf den Betrieb begrenzt, in dem er gewählt wurde. Entscheidungen auf der Ebene des Unternehmens betreffen die Beschäftigten jedoch ebenso wie Entscheidungen im eigenen Betrieb.
So werden insbesondere wirtschaftliche und strukturelle Angelegenheiten auf Unternehmensebene entschieden. In Unternehmen mit mehr als einem Betriebsrat bzw. im Konzern mit mehreren Unternehmen sieht der Gesetzgeber daher die Bildung eines Gesamtbetriebsrats (GBR) bzw. eines Konzernbetriebsrats (KBR) vor, der diese Aufgabe wahrnimmt. So ist für Fragen, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden können, nicht der Betriebsrat, sondern der jeweilige GBR/KBR zuständig. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf der Zuständigkeit bzw. dem Handlungsfeld des GBR/KBR sowie der Informationsgewinnung durch den Wirtschaftsausschuss.
Seminarschwerpunkte
1. Bildung und Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats (GBR)/Konzernbetriebsrats (KBR)
Zusammensetzung, Anzahl der Mitglieder; Wer muss/soll in den GBR/KBR?; Amtszeit; Abberufung Mitglieder
2. Geschäftsführung des GBR/KBR
Wahl des/der Vorsitzenden; Aufgaben des/der Vorsitzenden; Sitzungen, Einladungen, Häufigkeit, Tagungsort, Beschlussfassung; Bildung von Ausschüssen; Betriebsversammlung; Freistellung, Büro, Arbeitsmaterial, Schulungen
3. Zuständigkeit des GBR/KBR
Voraussetzung; Beauftragung durch BR; Vorbehalte des BR; Gesamtbetriebsvereinbarung; Betriebe ohne Betriebsrat; Streitigkeiten
4. Handlungsfelder des GBR/KBR
allgemeine personelle Angelegenheiten; allgemeine soziale Angelegenheiten; wirtschaftliche Angelegenheiten; Interessensausgleich; Sozialplan; Beispiele Betriebsvereinbarungen; Rahmenvereinbarungen; Ausgestaltungsmöglichkeiten durch die örtlichen Betriebsräte
5. Die Gesamt-/Konzernbetriebsvereinbarung
Grundsätze; Geltungsbereich; erzwingbare und freiwillige Mitbestimmung