Der Gesamt­be­triebs­rat und der Konzernbetriebsrat

Der Gesamt­be­triebs­rat und der Konzernbetriebsrat

Erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebsrat

Die Akti­vi­tä­ten des Betriebs­rats sind auf den Betrieb begrenzt, in dem er gewählt wur­de. Ent­schei­dun­gen auf der Ebe­ne des Unter­neh­mens betref­fen die Beschäf­tig­ten jedoch eben­so wie Ent­schei­dun­gen im eige­nen Betrieb.

So wer­den ins­be­son­de­re wirt­schaft­li­che und struk­tu­rel­le Ange­le­gen­hei­ten auf Unter­neh­mens­ebe­ne ent­schie­den. In Unter­neh­men mit mehr als einem Betriebs­rat bzw. im Kon­zern mit meh­re­ren Unter­neh­men sieht der Gesetz­ge­ber daher die Bil­dung eines Gesamt­be­triebs­rats (GBR) bzw. eines Kon­zern­be­triebs­rats (KBR) vor, der die­se Auf­ga­be wahr­nimmt. So ist für Fra­gen, die das Gesamt­un­ter­neh­men oder meh­re­re Betrie­be betref­fen und nicht durch die ein­zel­nen Betriebs­rä­te gere­gelt wer­den kön­nen, nicht der Betriebs­rat, son­dern der jewei­li­ge GBR/KBR zustän­dig. Der Schwer­punkt die­ses Semi­nars liegt auf der Zustän­dig­keit bzw. dem Hand­lungs­feld des GBR/KBR sowie der Infor­ma­ti­ons­ge­win­nung durch den Wirtschaftsausschuss. 

Semi­nar­schwer­punk­te

1. Bil­dung und Zusam­men­set­zung des Gesamt­be­triebs­rats (GBR)/Konzernbetriebsrats (KBR)  

Zusam­men­set­zung, Anzahl der Mit­glie­der;  Wer muss/soll in den GBR/KBR?; Amts­zeit; Abbe­ru­fung Mitglieder

2. Geschäfts­füh­rung des GBR/KBR  

Wahl des/der Vor­sit­zen­den; Auf­ga­ben des/der Vor­sit­zen­den; Sit­zun­gen, Ein­la­dun­gen, Häu­fig­keit, Tagungs­ort, Beschluss­fas­sung; Bil­dung von Aus­schüs­sen; Betriebs­ver­samm­lung; Frei­stel­lung, Büro, Arbeits­ma­te­ri­al, Schulungen

3. Zustän­dig­keit des GBR/KBR  

Vor­aus­set­zung; Beauf­tra­gung durch BR; Vor­be­hal­te des BR; Gesamt­be­triebs­ver­ein­ba­rung; Betrie­be ohne Betriebs­rat; Streitigkeiten

4. Hand­lungs­fel­der des GBR/KBR  

all­ge­mei­ne per­so­nel­le Ange­le­gen­hei­ten; all­ge­mei­ne sozia­le Ange­le­gen­hei­ten; wirt­schaft­li­che Ange­le­gen­hei­ten; Inter­es­sens­aus­gleich; Sozi­al­plan; Bei­spie­le Betriebs­ver­ein­ba­run­gen; Rah­men­ver­ein­ba­run­gen; Aus­ge­stal­tungs­mög­lich­kei­ten durch die ört­li­chen Betriebsräte

5. Die Gesamt-/Kon­zern­be­triebs­ver­ein­ba­rung  

Grund­sät­ze; Gel­tungs­be­reich; erzwing­ba­re und frei­wil­li­ge Mitbestimmung

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