Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat eine Vielzahl von Aufgaben. Aufgrund der Kürze der Amtszeit von 2 Jahren ist es gerade am Anfang wichtig, einen zielführenden Überblick über die wesentlichen Aufgaben der JAV zu erhalten.
Nur derjenige, der seine Rechte und Pflichten kennt, kann seiner verantwortungsvollen Aufgabe nachkommen und die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden kompetent vertreten. Insbesondere der ungewohnte Kontakt mit dem Arbeitgeber und Betriebsrat stellt eine Herausforderung dar, die nur zu bewältigen ist, wenn man einen soliden Überblick über das arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Regelwerk hat. Die Schulung wendet sich an Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung , die einen ersten Einblick in ihre Rechte und Pflichten erhalten wollen.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit; Zusammensetzung; Aufgaben und Kompetenzen; Gesamt- und Konzern-JAV; Informations- und Beteiligungsrechte; Jugend- und Auszubildendenversammlungen; Durchführung von Beschlüssen
Aufgaben des Vorsitzenden und des Stellvertreters; Sitzungen der JAV; Ladung; Tagesordnung; Beschlussfassung; Nachrücken der Ersatzmitglieder; Teilnahmerecht des Betriebsrates; Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung; Freistellung und Schulungsanspruch
Teilnahmerecht an Betriebsratssitzungen; Beantragung von Tagesordnungspunkten; Aussetzung von Beschlüssen; Teilnahmerecht an Betriebsratssprechstunden; gemeinsame Besprechungen mit dem Arbeitgeber; Unterrichtungsrechte durch den Betriebsrat; Durchsetzung eigener Ansprüche
Jugendarbeitsschutzgesetz; Berufsbildungsgesetz; Mutterschutzgesetz; Kündigungsschutzgesetz
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