Betriebsratsrecht

Betriebs­rats­recht umfasst die gesetz­li­chen Rege­lun­gen zur Bil­dung, Tätig­keit und den Rech­ten von Betriebs­rä­ten in Unter­neh­men. Es basiert in Deutsch­land haupt­säch­lich auf dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) und regelt die Mit­be­stim­mung der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung in sozia­len, per­so­nel­len und wirt­schaft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se das Informations‑, Anhö­rungs- und Mit­be­stim­mungs­recht des Betriebs­rats sowie die Pflich­ten des Arbeit­ge­bers zur Zusam­men­ar­beit. Ziel des Betriebs­rats­rechts ist es, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu schüt­zen und eine part­ner­schaft­li­che Mit­ge­stal­tung im Betrieb zu ermöglichen.


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    Semi­nar der Woche: BR 1 – Betriebs­ver­fas­sungs­recht Teil 1

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