Kündigung Betriebsrat

Die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds unterliegt einem besonderen gesetzlichen Schutz, der ordentliche Kündigungen während der Amtszeit und ein Jahr danach grundsätzlich ausschließt. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich und erfordert zwingend die vorherige Zustimmung des Betriebsratsgremiums. Verweigert der Betriebsrat diese Zustimmung, muss der Arbeitgeber sie durch ein Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht ersetzen lassen. Dieser weitgehende Kündigungsschutz soll die Unabhängigkeit der Betriebsratsarbeit gewährleisten und die Mitglieder vor Repressalien durch den Arbeitgeber schützen.


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