Kündigungsrecht

Das Kündigungsrecht bezeichnet die rechtliche Befugnis einer Vertragspartei, ein bestehendes Dauerschuldverhältnis wie etwa einen Arbeits- oder Mietvertrag einseitig zu beenden. Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen der ordentlichen Kündigung unter Einhaltung festgelegter Fristen und der außerordentlichen Kündigung, die einen wichtigen Grund für die sofortige Beendigung erfordert. Gesetzliche Regelungen legen die genauen Voraussetzungen und Formvorschriften fest, um die Vertragspartner vor willkürlichen Entscheidungen zu schützen.


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