Mitarbeiterüberwachung bezeichnet die systematische Erfassung, Kontrolle und Auswertung von Verhaltensweisen, Leistungen oder Standorten der Beschäftigten durch den Arbeitgeber. Hierbei kommen verschiedene technische Hilfsmittel wie Videoüberwachung, Zeiterfassungssysteme, Software zur PC-Nutzungsanalyse oder GPS-Ortung zum Einsatz. Ziel dieser Maßnahmen ist meist die Steigerung der Arbeitseffizienz, der Schutz von Unternehmenseigentum oder die Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Rechtlich ist die Überwachung jedoch eng begrenzt, da sie stets die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden sowie die strengen Vorgaben des Datenschutzes wahren muss.