Die Schwerbehindertenvertretung Teil 1

12.02. – 14.02.2024 – SBV 1 – Die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung Teil 1 in Bochum

Pra­xis­be­zo­ge­ne Einführung

Die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung (SBV) hat die wich­ti­ge betrieb­li­che Auf­ga­be, die Ein­glie­de­rung von schwer­be­hin­der­ten Kol­le­gen zu för­dern, ihre Inter­es­sen sach­ge­recht zu ver­tre­ten und ihnen bera­tend zur Sei­te zu stehen.

Wie sieht eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Tätig­keit für schwer­be­hin­der­te und gleich­ge­stell­te Kol­le­gen aus? Wer sind die Ansprech­part­ner inner­halb und außer­halb des Betriebs? Wel­che Geset­ze sind maß­ge­bend? Unser Ein­füh­rungs­se­mi­nar zur SBV bie­tet die Grund­la­ge für eine erfolg­rei­che Arbeit als Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­ter. Sie bekom­men einen Über­blick über die SBV sowie das SGB IX und ler­nen, sei­ne Bestim­mun­gen sicher in der Pra­xis anzuwenden.

1. Das Sozi­al­ge­setz­buch IX

Ein­füh­rung und Über­blick; Geset­ze ver­ste­hen und anwenden

2. Die Schwerbehindertenvertretung

Wann liegt eine Behin­de­rung vor? Wer ist schwer­be­hin­dert? Was heißt Gleichstellung?

3. Rech­te im Amt als Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­ter (SBV)

Wahl und Amts­zeit; unge­stör­te Amts­aus­übung; Ent­gelt- und Kün­di­gungs-/ Versetzungsschutz

4. Der Schu­lungs­an­spruch der Schwerbehindertenvertretung

Aus­stat­tung, Orga­ni­sa­ti­on und Kos­ten; Sprech­stun­den; die Schwerbehindertenversammlung

5. Die öffent­lich recht­li­che Beschäftigungsplicht

Für wen gilt die öffent­lich recht­li­che Beschäf­ti­gungs­pflicht?; Einfachanrechnung/Mehrfachanrechnung; Ent­rich­tung der Ausgleichsabgabe

6. Über­blick über die Auf­ga­ben der SBV

För­de­rung der Ein­glie­de­rung; all­ge­mei­ne Über­wa­chungs­auf­ga­be; Ent­ge­gen­nah­me und Bear­bei­tung von Beschwer­den; Unter­stüt­zung im Antragsverfahren


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