AR-1-Arbeitsrecht-Teil-1

AR 1 – Arbeits­recht Teil 1

Praxisbezogene Einführung

Eine solide Kenntnis der arbeitsrechtlichen Grundbegriffe und der wesentlichen arbeitsrechtlichen Gesetzeswerke ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche und nachhaltige Betriebsratsarbeit.

Denn es gehört zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats, die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften durch den Arbeitgeber zu überwachen. Im Zentrum dieses Seminars steht die praxisnahe Erarbeitung des arbeitsrechtlichen Handwerkszeugs für die tägliche Betriebsratsarbeit. Neben den Grundfragen rund um den Arbeitsvertrag und den Rechten und Pflichten im Arbeitsrecht lernen Sie auch die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze kennen. Das Seminar wendet sich an Betriebsräte, die bisher noch über keine oder nur geringe Kenntnisse im Arbeitsrecht verfügen (insbesondere neugewählte Betriebsrats- und Ersatzmitglieder) und einen Einblick in das Arbeitsrecht erhalten wollen.

1. Grundbegriffe des Arbeitsrechts

Arbeiter, Angestellter, außertariflicher und leitender Angestellter, freier Mitarbeiter; Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten; individuelles und kollektives Arbeitsrecht

2. Begründung des Arbeitsverhältnisses

Personalfragebogen und Einstellungsgespräch; Fragerecht des Arbeitgebers; Persönlichkeitsrecht und Informationspflichten; Bewerbungskosten

3. Rechtsfragen um den Arbeitsvertrag

Formerfordernis und Nachweisgesetz; typische Inhalte von Arbeitsverträgen; Klauseln im Arbeitsvertrag und deren Bedeutung; befristeter Arbeitsvertrag; Teilzeitarbeitsvertrag

4. Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht

Hauptleistungspflichten; Nebenleistungspflichten; Direktionsrecht und seine Grenzen; Haftungsfragen und Schadensersatz; Sanktionen bei Vertragsverletzungen

5. Wesentliche arbeitsrechtliche Regelungen

Arbeitszeitgesetz; Mutterschutzgesetz; Schwerbehindertenrecht; Kündigungsschutzgesetz; Teilzeit- und Befristungsgesetz; Tarifvertragsgesetz

Weitere Grundlagenseminare

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