AR3-Arbeitsrecht-Teil-3

04.11. – 08.11.2024 – AR 3 – Arbeits­recht Teil 3 in Trier

Ver­tie­fung und Anwen­dung in der Praxis

Der Schwer­punkt die­ses Semi­nars liegt in der anschau­li­chen Dar­stel­lung des Zusam­men­spiels von kol­lek­ti­ven und indi­vi­du­al­recht­li­chen Vorschriften.

Sie wer­den anhand aktu­el­ler Ent­schei­dun­gen mit den kom­ple­xen Vor­schrif­ten des Arbeits­rechts ver­traut gemacht. Fall­be­zo­gen wer­den die Geset­zes­än­de­run­gen und die neu­es­te Recht­spre­chung ver­tie­fend erläu­tert und kon­kre­te Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die betrieb­li­che Pra­xis gege­ben. Einen wei­te­ren Schwer­punkt bil­det der Besuch einer Arbeits­ge­richts­ver­hand­lung, wobei Sie zuvor mit dem Streit­stand und den jewei­li­gen Argu­men­ten ver­traut gemacht wer­den. Im Anschluss an die Ver­hand­lung wer­den die ein­zel­nen Ent­schei­dun­gen erläu­tert und aufgearbeitet.

1. Rechts­fra­gen zum Tarifvertrag

Inhalt und Gel­tung von Tarif­ver­trä­gen; Tarif­ver­trä­ge und nicht tarif­ge­bun­de­ne Unter­neh­men; Aus­tritt aus dem Arbeit­ge­ber­ver­band; Anleh­nung an den Tarif­ver­trag; Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten des Betriebsrates

2. Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten des Betriebs­ra­tes bei den indiv­du­el­len Arbeitsbedingungen

Ver­hält­nis zwi­schen Arbeits­ver­trag und Betriebs­ver­ein­ba­rung; Güns­tig­keits­prin­zip; Tarifvorbehalt

3. Beson­de­re arbeits­ver­trag­li­che Vereinbarungen

Gesamt­zu­sa­ge; arbeits­ver­trag­li­che Ein­heits­re­ge­lung; betrieb­li­che Übung; Ver­än­de­rung, Kün­di­gung, Anpassung

4. Arbeits­ver­trag, Tarif­ver­trag und Umwandlung

Fol­gen der Umwand­lung für den Arbeits­ver­trag; Schick­sal des Tarif­ver­tra­ges; Über­gang des Arbeits­ver­hält­nis­ses; Wider­spruch des Mit­ar­bei­ters; Hand­lungs­mög­lich­kei­ten des Betriebs­ra­tes; Über­gangs­man­dat des Betriebsrats

5. Aktu­el­le arbeits­ge­richt­li­che Entscheidungen

Recht­spre­chung zur Kün­di­gung; Arbeits­ent­gelt; Teil­zeit und Befris­tung; Betriebsübergang

6. Besuch einer Arbeitsgerichtsverhandlung

Auf­bau der Arbeits­ge­richts­bar­keit; Grund­sät­ze des arbeits­ge­richt­li­chen Ver­fah­rens; Dar­stel­lung des Streit­stan­des und der Rechts­stand­punk­te; Besuch einer Ver­hand­lung; abschlie­ßen­de Fallwürdigung


Zum Seminarort

Weitere Grundlagenseminare

Keinen passenden Seminartermin gefunden?

Kein Problem. Wir bieten sämtliche Seminarthemen auch als Individualschulung für Ihr Gremium an.

Aus unserem Magazin