17.06. – 19.06.2024 – Unter­neh­mens­ver­ant­wor­tung mit­ge­stal­ten in Bochum

CSR und Mitbestimmung

Unter­neh­men sind heut­zu­ta­ge mehr denn je gefor­dert, Ver­ant­wor­tung nicht nur für sich, son­dern auch für ande­re zu übernehmen.

Cor­po­ra­te (Social) Respon­si­bi­li­ty (CR/CSR) bezeich­net dabei die gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung von Unter­neh­men, bei der auf frei­wil­li­ger Basis sozia­le, öko­lo­gi­sche und ethi­sche Belan­ge in Akti­vi­tä­ten und Bezie­hun­gen mit Part­nern wie etwa Mit­ar­bei­tern, Kun­den und Lie­fe­ran­ten ein­be­zo­gen wer­den. Ver­ant­wor­tungs­vol­les Han­deln ver­bes­sert die inner­be­trieb­li­che Wahr­neh­mung auf­sei­ten der Mit­ar­bei­ter und die außer­be­trieb­li­che Wahr­neh­mung auf Kun­den­sei­te. Nach­hal­ti­ges Wirt­schaf­ten schafft Ver­trau­en und ver­hilft Unter­neh­men zu einem posi­ti­ven Image. Posi­tiv geleb­te CSR erhöht zudem die Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit. Die Mit­ar­bei­ter arbei­ten enga­gier­ter, leis­ten mehr und blei­ben ihren Arbeit­ge­bern län­ger treu. Alles Fak­to­ren, die sich posi­tiv auf die Kos­ten­sei­te aus­wir­ken. Für Betriebs­rä­te bie­ten CSR-Maß­nah­men die Mög­lich­keit, die Mit­be­stim­mung in den Berei­chen der Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf, der Gleich­stel­lung von Frau­en und Män­nern oder der Beschäf­ti­gung Älte­rer zu stär­ken. Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz bie­tet hier­zu ent­spre­chen­de Betei­li­gungs­rech­te für Betriebsräte.

1. Begriffs­be­stim­mung

unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung (CR/CSR) und Nach­hal­tig­keit; Abgren­zung und Ver­bin­dung zu Cor­po­ra­te Gover­nan­ce (CG); Cor­po­ra­te Citi­zen­ship (CC)

2. CSR im Unter­neh­men aus Sicht des Arbeitgebers

stra­te­gi­sche Instru­men­te für CSR

3. Akti­ons­fel­der von CSR

4. Kom­mu­ni­ka­ti­on von CSR

Ziel­set­zun­gen; Ent­wick­lung von Leit­bil­dern; Glaub­wür­dig­keit; Erscheinungsformen

5. Prak­ti­sche Fall­bei­spie­le aus Betrieben

6. Hand­lungs­mög­lich­kie­ten des Betriebsrats

Betei­li­gungs­rech­te; Ver­hal­tens­ko­dex gemein­sam erar­bei­ten; kon­kre­te Rege­lun­gen in Form von BV

7. Mate­ria­li­en zum prak­ti­schem Vorgehen


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