Arbeitnehmerdaten

Arbeit­neh­mer­da­ten sind alle per­so­nen­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen, die sich auf eine iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re beschäf­tig­te Per­son bezie­hen. Dazu zäh­len z. B. Name, Anschrift, Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer, Arbeits­zeit­nach­wei­se, Krank­mel­dun­gen oder Leis­tungs­be­ur­tei­lun­gen. Die Ver­ar­bei­tung die­ser Daten durch den Arbeit­ge­ber unter­liegt stren­gen daten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben, ins­be­son­de­re nach der DSGVO und dem § 26 BDSG. Sie dür­fen nur erho­ben, gespei­chert oder genutzt wer­den, wenn dies zur Begrün­dung, Durch­füh­rung oder Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses erfor­der­lich ist.


  • Daten­schutz am Arbeits­platz: Wenn der Arbeit­ge­ber Daten weitergibt

    Daten­schutz am Arbeits­platz: Wenn der Arbeit­ge­ber Daten weitergibt

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    Wann darf der Arbeitgeber Arbeitnehmerdaten weitergeben? Erfahren Sie mehr über Rechtsgrundlagen, betroffene Daten & aktuelle Urteile zur Datenweitergabe am Arbeitsplatz.