Arbeitnehmerdaten sind alle personenbezogenen Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare beschäftigte Person beziehen. Dazu zählen z. B. Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer, Arbeitszeitnachweise, Krankmeldungen oder Leistungsbeurteilungen. Die Verarbeitung dieser Daten durch den Arbeitgeber unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere nach der DSGVO und dem § 26 BDSG. Sie dürfen nur erhoben, gespeichert oder genutzt werden, wenn dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist.

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Datenschutz am Arbeitsplatz: Wann darf der Arbeitgeber Daten weitergeben? Wir erklären Ihre Rechte als Betriebsrat + die neue DSGVO-Praxis 2026.