Die Betriebsrat-Mitbestimmung bezeichnet das gesetzliche Recht des Betriebsrats, bei bestimmten Entscheidungen des Arbeitgebers aktiv mitzuwirken oder zuzustimmen. Diese Rechte sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und erstrecken sich vor allem auf soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten. In Bereichen der sogenannten echten Mitbestimmung, wie etwa bei Arbeitszeitregelungen oder Urlaubsplänen, kann der Arbeitgeber ohne die ausdrückliche Zustimmung des Betriebsrats keine wirksamen Maßnahmen treffen. Ziel dieser Mitbestimmung ist es, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und einen fairen Interessenausgleich im Unternehmen zu gewährleisten.

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Fachartikel zum ESRS S1 Standard: Anforderungen an die CSRD-Berichterstattung, Kennzahlen zur Belegschaft (S1-6 bis S1-14) und die strategische Rolle des Betriebsrats.