Die BetrVG-Modernisierung bezieht sich auf das im Jahr 2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitbestimmung an die digitale Arbeitswelt anpasst. Zentrale Neuerungen sind die Vereinfachung von Betriebsratswahlen sowie die dauerhafte rechtliche Absicherung von Video- und Telefonkonferenzen für die Gremienarbeit. Zudem stärkt das Gesetz die Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung von mobiler Arbeit und beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Betrieb. Ziel der Reform ist es, die Hürden für demokratische Mitwirkung zu senken und die betriebliche Interessenvertretung moderner und effizienter zu gestalten.

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Analytischer Leitfaden für Betriebsräte: So meistern Sie die Transformation bis 2030 durch rechtssichere KI-Mitbestimmung, CSRD-Reporting und strategische Wahlvorbereitung.