Der Begriff beschreibt die Einbindung und die erweiterten Informations- sowie Mitwirkungsrechte des Betriebsrats im Rahmen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive). Unternehmen sind durch die CSRD verpflichtet, die Arbeitnehmervertreter über die Nachhaltigkeitsstrategie des Betriebs aufzuklären und deren Meinung zu den berichteten Informationen einzuholen. Der Betriebsrat nutzt dieses Instrument, um soziale Aspekte wie faire Arbeitsbedingungen, Diversität und die Qualifizierung der Beschäftigten während der ökologischen Transformation aktiv zu überwachen. Damit wird das Gremium zu einem wichtigen Kontrollorgan für die Einhaltung und Umsetzung sozialer Nachhaltigkeitsziele im Unternehmen.

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Analytischer Leitfaden für Betriebsräte: So meistern Sie die Transformation bis 2030 durch rechtssichere KI-Mitbestimmung, CSRD-Reporting und strategische Wahlvorbereitung.