Dienststellenleitung

Die Dienststellenleitung bezeichnet die Person oder das Leitungsgremium, das an der Spitze einer Behörde oder einer organisatorisch selbstständigen Einheit im öffentlichen Dienst steht. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Fachaufgaben sowie für die personellen, sozialen und organisatorischen Belange der Dienststelle. Zudem fungiert sie als gesetzliche Vertretung der Verwaltung und ist der zentrale Verhandlungspartner für die Personalvertretung im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung.