Das „Entgelttransparenzgesetz 2026“ bezeichnet die verbindliche Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht, die bis Juni 2026 abgeschlossen sein muss. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu schließen und den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durch strengere Transparenzpflichten durchzusetzen. Unternehmen werden unter anderem verpflichtet, Gehaltsspannen bereits in Stellenausschreibungen zu nennen und regelmäßige Berichte über ihr Lohngefüge zu veröffentlichen. Zudem wird die Beweislast bei Lohnklagen zugunsten der Arbeitnehmenden verschoben, sodass Arbeitgeber künftig nachweisen müssen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

/
Ab Juni 2026 gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Erfahren Sie alles über neue Pflichten im Recruiting, Auskunftsrechte und die Rolle des Betriebsrates.