EU AI Act Arbeitsrecht

Der EU AI Act im Arbeitsrecht bezeichnet die Anwendung der europäischen KI-Verordnung auf das Beschäftigungsverhältnis, um Arbeitnehmer vor den spezifischen Risiken künstlicher Intelligenz zu schützen. KI-Systeme, die für die Personalrekrutierung, Aufgabenverteilung oder Leistungsüberwachung eingesetzt werden, sind dabei als Hochrisiko-Anwendungen eingestuft und unterliegen strengen Transparenz- und Kontrollpflichten. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass diese Systeme keine diskriminierenden Entscheidungen treffen, und sind verpflichtet, Belegschaft sowie Arbeitnehmervertretungen über deren Einsatz zu informieren. Damit ergänzt die Verordnung den bestehenden Arbeitnehmerschutz um verbindliche Regeln für den Einsatz algorithmischer Systeme am Arbeitsplatz.