Geringverdiener

Als Geringverdiener werden Personen bezeichnet, deren regelmäßiges Einkommen deutlich unter dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung liegt. In der Wirtschafts- und Sozialstatistik gilt oft ein Wert von weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens als Grenze für diese Einstufung. Im deutschen Sozialversicherungsrecht wird der Begriff zudem spezifisch für Auszubildende oder Beschäftigte verwendet, die eine gesetzlich definierte Entgeltgrenze nicht überschreiten. Diese Personengruppe ist aufgrund der geringen finanziellen Mittel häufig auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen.