Kosten einer Betriebsratsschulung

Die Kos­ten einer Betriebs­rats­schu­lung bezie­hen sich auf die Aus­ga­ben, die für die Durch­füh­rung einer Schu­lung für Mit­glie­der des Betriebs­rats anfal­len. Die­se Kos­ten umfas­sen in der Regel die Hono­ra­re für die Refe­ren­ten, die Mie­te für den Schu­lungs­raum, die Kos­ten für Unter­kunft und Ver­pfle­gung der Teil­neh­mer sowie even­tu­el­le Rei­se­kos­ten. Die genaue Höhe der Kos­ten hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren wie der Dau­er der Schu­lung, der Anzahl der Teil­neh­mer und dem gewähl­ten Schu­lungs­an­bie­ter ab.


  • Wer trägt die Kos­ten einer Betriebsratsschulung?

    Wer trägt die Kos­ten einer Betriebsratsschulung?

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    Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz sieht vor, dass der Arbeit­ge­ber die Kos­ten für alle Semi­na­re und Schu­lun­gen , die für die Arbeit­neh­mer erfor­der­lich sind (§ 37 Abs. 6 BetrVG), über­neh­men muss.