FAQs

FAQs ste­hen für “Fre­quent­ly Asked Ques­ti­ons”, zu Deutsch “häu­fig gestell­te Fra­gen”. In die­sem Bereich wer­den Fra­gen, die bei den Nut­zern immer wie­der auf­tre­ten, zusam­men­ge­fasst und beant­wor­tet. Damit sol­len vor­ab Klar­hei­ten geschaf­fen und even­tu­el­le Unsi­cher­hei­ten besei­tigt wer­den. In den fol­gen­den Arti­keln fin­den Sie nun detail­lier­te Ant­wor­ten auf die­se FAQs.


  • In wel­cher Rei­hen­fol­ge soll­ten Betriebs­rats­mit­glie­der an den Schu­lun­gen teilnehmen?

    In wel­cher Rei­hen­fol­ge soll­ten Betriebs­rats­mit­glie­der an den Schu­lun­gen teilnehmen?

    /

    Als Betriebs­rats­mit­glied ist es wich­tig, Schu­lun­gen zu besu­chen, um auf dem neu­es­ten Stand der Infor­ma­tio­nen und Ent­wick­lun­gen in Ihrem Bereich zu sein. Es wer­den zwei Arten von Kur­sen ange­bo­ten – Basis­se­mi­na­re und Spe­zi­al­se­mi­na­re. In den Basis­se­mi­na­ren wer­den die wich­tigs­ten The­men behan­delt, die jedes Betriebs­rats­mit­glied ken­nen muss. Dazu gehö­ren The­men wie Arbeits­recht, Gesund­heit und Sicher­heit sowie…

  • Wie hoch sind die Kos­ten für ein Semi­nar und wie kann ich sie bezahlen?

    Wie hoch sind die Kos­ten für ein Semi­nar und wie kann ich sie bezahlen?

    /

    Die Kos­ten für ein Semi­nar hän­gen von der Dau­er, dem Ort und dem The­ma ab. Sie fin­den die genau­en Prei­se auf der jewei­li­gen Semi­nar­be­schrei­bung auf der Web­site. Die Kos­ten beinhal­ten die Teil­nah­me­ge­bühr, die Semi­nar­un­ter­la­gen, die Ver­pfle­gung und die Über­nach­tung im Semi­nar­ho­tel (bei mehr­tä­gi­gen Semi­na­ren). Sie kön­nen die Kos­ten per Rech­nung, Last­schrift oder Kre­dit­kar­te bezahlen.

  • Wie kann ich eine indi­vi­du­el­le Schu­lung für mein Gre­mi­um anfra­gen und planen?

    Wie kann ich eine indi­vi­du­el­le Schu­lung für mein Gre­mi­um anfra­gen und planen?

    /

    Um eine indi­vi­du­el­le Schu­lung für Ihr Gre­mi­um anzu­fra­gen und zu pla­nen, kön­nen Sie das Online-Anfra­ge­for­mu­lar aus­fül­len oder sich tele­fo­nisch oder per E‑Mail an die ibp.Akademie wen­den. Sie wer­den dann von einem Schu­lungs­be­ra­ter kon­tak­tiert, der mit Ihnen Ihre Bedürf­nis­se und Zie­le bespricht und Ihnen ein maß­ge­schnei­der­tes Ange­bot erstellt. Die indi­vi­du­el­len Schu­lun­gen kön­nen bei Ihnen vor Ort…

  • Was ver­steht man unter nach­hal­ti­ger Betriebsratsarbeit?

    Was ver­steht man unter nach­hal­ti­ger Betriebsratsarbeit?

    /

    Nach­hal­ti­ge Betriebs­rats­ar­beit bezieht sich auf die Fähig­keit des Betriebs­rats, lang­fris­tig zu den­ken, pro­ak­tiv zu han­deln und sicher­zu­stel­len, dass die Inter­es­sen der Mit­ar­bei­ter in allen Unter­neh­mens­ent­schei­dun­gen berück­sich­tigt wer­den. Es geht dar­um, eine Brü­cke zwi­schen der Geschäfts­lei­tung und den Mit­ar­bei­tern zu schla­gen und sicher­zu­stel­len, dass bei­de Sei­ten von einer nach­hal­ti­gen Geschäfts­stra­te­gie profitieren.

  • An wel­chen Schu­lun­gen soll­ten Betriebs­rats­mit­glie­der bzw. Betriebs­rä­te teilnehmen

    An wel­chen Schu­lun­gen soll­ten Betriebs­rats­mit­glie­der bzw. Betriebs­rä­te teilnehmen

    /

    Betriebs­rats­mit­glie­der soll­ten an Schu­lun­gen teil­neh­men, die ihnen die für die Aus­übung ihres Amtes erfor­der­li­chen Kennt­nis­se ver­mit­teln. Dazu gehö­ren vor allem Rechts­kennt­nis­se in den Berei­chen Betriebs­ver­fas­sungs­recht und Arbeits­recht, aber auch ande­re The­men, die im Zusam­men­hang mit der Betriebs­rats­ar­beit ste­hen, wie z.B. Arbeits­zeit, Arbeits­schutz, Daten­schutz, Gesprächs­füh­rung, Gesund­heits­ma­nage­ment, Mob­bing, Öffent­lich­keits­ar­beit, Per­so­nal­pla­nung, Pro­to­koll­füh­rung, Rhe­to­rik usw. Die Teil­nah­me an sol­chen…

  • Muss ich mei­nen Arbeit­ge­ber um Erlaub­nis bit­ten, bevor ich an einer Schu­lung für Betriebs­rä­te teilnehme?

    Muss ich mei­nen Arbeit­ge­ber um Erlaub­nis bit­ten, bevor ich an einer Schu­lung für Betriebs­rä­te teilnehme?

    /

    Nein, du musst dei­nen Arbeit­ge­ber nicht um Erlaub­nis bit­ten, aber du musst ihn recht­zei­tig dar­über infor­mie­ren. Der Betriebs­rat hat einen gesetz­li­chen Anspruch auf den Besuch von Schu­lun­gen, die für die Erfül­lung sei­ner Auf­ga­ben erfor­der­lich sind. Der Arbeit­ge­ber muss dich von der Arbeit frei­stel­len und die Kos­ten der Schu­lung über­neh­men. Er kann die Schu­lung nicht ver­wei­gern…

  • Wie erfolgt die Anmel­dung zu einer Schu­lung bei der ibp.Akademie?

    Wie erfolgt die Anmel­dung zu einer Schu­lung bei der ibp.Akademie?

    /

    Als Betriebs­rats­mit­glied haben Sie das Recht, an Schu­lun­gen teil­zu­neh­men, die Ihre Fähig­kei­ten zur Erfül­lung Ihrer Auf­ga­ben ver­bes­sern. Die­ses Recht wird Ihnen durch die Betriebs­ver­fas­sung und die Betriebs­ver­ein­ba­rung gewährt. Vor­aus­set­zung für die Kos­ten­über­nah­me durch den Arbeit­ge­ber und den Anspruch auf Ent­gelt­fort­zah­lung ist, dass der Betriebs­rat zuvor beschlos­sen hat, dass das Betriebs­rats­mit­glied an der Schu­lung teil­neh­men soll.…

  • Hat jedes Betriebs­rats­mit­glied Anspruch auf Teil­nah­me an den Schu­lun­gen und Kos­ten­über­nah­me durch den Arbeitgeber? 

    Hat jedes Betriebs­rats­mit­glied Anspruch auf Teil­nah­me an den Schu­lun­gen und Kos­ten­über­nah­me durch den Arbeitgeber? 

    /

    Die Ant­wort auf die­se Fra­ge hängt von den spe­zi­fi­schen Schu­lun­gen und den ein­zel­nen Betriebs­rats­mit­glie­dern ab. Eini­ge Schu­lun­gen kön­nen für alle Betriebs­rats­mit­glie­der obli­ga­to­risch sein (z.B. Arbeits­recht 1 bis 3 und Betriebs­ver­fas­sungs­recht 1 bis 3) , wäh­rend ande­re fakul­ta­tiv sein können. 

  • Wel­che Kos­ten muss der Arbeit­ge­ber bei einer Betriebs­rats­schu­lung übernehmen?

    Wel­che Kos­ten muss der Arbeit­ge­ber bei einer Betriebs­rats­schu­lung übernehmen?

    /

    Der Arbeit­ge­ber trägt die Kos­ten für Rei­se, Unter­kunft und Ver­pfle­gung. Der Betriebs­rat hat einen gro­ßen Ermes­sens­spiel­raum bei der Aus­wahl der Schu­lungs­kur­se. Er ist nicht ver­pflich­tet, die güns­tigs­te Opti­on zu wäh­len, wenn er der Mei­nung ist, dass eine ande­re Opti­on bes­ser wäre.

  • Wer trägt die Kos­ten einer Betriebsratsschulung?

    Wer trägt die Kos­ten einer Betriebsratsschulung?

    /

    Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz sieht vor, dass der Arbeit­ge­ber die Kos­ten für alle Semi­na­re und Schu­lun­gen , die für die Arbeit­neh­mer erfor­der­lich sind (§ 37 Abs. 6 BetrVG), über­neh­men muss.