Hat jedes Betriebsratsmitglied Anspruch auf Teilnahme an den Schulungen und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber? 

Hat jedes Betriebsratsmitglied Anspruch auf Teilnahme an den Schulungen und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber? 

Die Ant­wort auf die­se Fra­ge hängt von den spe­zi­fi­schen Schu­lun­gen und den ein­zel­nen Betriebs­rats­mit­glie­dern ab. Eini­ge Schu­lun­gen kön­nen für alle Betriebs­rats­mit­glie­der obli­ga­to­risch sein (z.B. Arbeits­recht 1 bis 3 und Betriebs­ver­fas­sungs­recht 1 bis 3) , wäh­rend ande­re fakul­ta­tiv sein kön­nen.