Welche Kosten muss der Arbeitgeber bei einer Betriebsratsschulung übernehmen?

Welche Kosten muss der Arbeitgeber bei einer Betriebsratsschulung übernehmen?

Der Arbeit­ge­ber trägt die Kos­ten für Rei­se, Unter­kunft und Ver­pfle­gung. Der Betriebs­rat hat einen gro­ßen Ermes­sens­spiel­raum bei der Aus­wahl der Schu­lungs­kur­se. Er ist nicht ver­pflich­tet, die güns­tigs­te Opti­on zu wäh­len, wenn er der Mei­nung ist, dass eine ande­re Opti­on bes­ser wäre.