Am häufigsten gestellten Fragen

Wie erfolgt die Anmel­dung zu einer Schu­lung bei der ibp.Akademie?

Als Betriebs­rats­mit­glied haben Sie das Recht, an Schu­lun­gen teil­zu­neh­men, die Ihre Fähig­kei­ten zur Erfül­lung Ihrer Auf­ga­ben ver­bes­sern. Die­ses Recht wird Ihnen durch die Betriebs­ver­fas­sung und die Betriebs­ver­ein­ba­rung gewährt. Vor­aus­set­zung für die Kos­ten­über­nah­me durch den Arbeit­ge­ber und den Anspruch auf Ent­gelt­fort­zah­lung ist, dass der Betriebs­rat zuvor beschlos­sen hat, dass das Betriebs­rats­mit­glied an der Schu­lung teil­neh­men soll. Wenn Sie an einer Schu­lung teil­neh­men möch­ten, müs­sen Sie zunächst die gewünsch­te Ver­an­stal­tung aus­wäh­len. Nach­dem Sie die Ver­an­stal­tung aus­ge­wählt haben, soll­ten Sie einen Beschluss des Betriebs­rats über Ihre Teil­nah­me an der Schu­lung ein­ho­len. Sobald Sie den Beschluss erhal­ten haben, soll­ten Sie Ihren Arbeit­ge­ber über Ihren Wunsch, an der Schu­lung teil­zu­neh­men, informieren.

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