Als Betriebsratsmitglied haben Sie das Recht, an Schulungen teilzunehmen, die Ihre Fähigkeiten zur Erfüllung Ihrer Aufgaben verbessern. Dieses Recht wird Ihnen durch die Betriebsverfassung und die Betriebsvereinbarung gewährt. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber und den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist, dass der Betriebsrat zuvor beschlossen hat, dass das Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen soll. Wenn Sie an einer Schulung teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst die gewünschte Veranstaltung auswählen. Nachdem Sie die Veranstaltung ausgewählt haben, sollten Sie einen Beschluss des Betriebsrats über Ihre Teilnahme an der Schulung einholen. Sobald Sie den Beschluss erhalten haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren Wunsch, an der Schulung teilzunehmen, informieren.
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Die Verschmelzung von Arbeit und Urlaub: Workation-Modelle im Überblick
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Die traditionelle Trennung von Arbeit und Urlaub wird zunehmend aufgeweicht, und ein neues Konzept namens Workation gewinnt an Popularität. Durch die Möglichkeit, von überall aus zu arbeiten, verbinden immer mehr Menschen ihre beruflichen Verpflichtungen mit der Erholung an exotischen Orten. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Workation und wie lässt sich diese Form…
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Unterschiede zwischen Seminaren, Workshops und Webinaren in der Weiterbildung
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In der modernen Wissensgesellschaft spielen verschiedene Weiterbildungsformate eine zentrale Rolle. Seminare, Workshops und Webinare bieten jeweils einzigartige Vorteile und Einsatzmöglichkeiten, die es Fachkräften ermöglichen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten kontinuierlich zu erweitern. Seminare zeichnen sich durch strukturierte Lehrveranstaltungen aus, Workshops durch ihre praxisorientierte und interaktive Natur, und Webinare ermöglichen die digitale Wissensvermittlung an eine breite Teilnehmerzahl.…