Als Betriebsratsmitglied haben Sie das Recht, an Schulungen teilzunehmen, die Ihre Fähigkeiten zur Erfüllung Ihrer Aufgaben verbessern. Dieses Recht wird Ihnen durch die Betriebsverfassung und die Betriebsvereinbarung gewährt. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber und den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist, dass der Betriebsrat zuvor beschlossen hat, dass das Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen soll. Wenn Sie an einer Schulung teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst die gewünschte Veranstaltung auswählen. Nachdem Sie die Veranstaltung ausgewählt haben, sollten Sie einen Beschluss des Betriebsrats über Ihre Teilnahme an der Schulung einholen. Sobald Sie den Beschluss erhalten haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren Wunsch, an der Schulung teilzunehmen, informieren.
-
Telefonische Krankschreibung in Deutschland ab dem 7. Dezember?
|
In Deutschland steht eine signifikante Änderung im Gesundheitswesen bevor: Die dauerhafte Einführung der Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Diese Neuerung, die erstmals während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, könnte ab dem 7. Dezember 2023 gelten. Der Bundestag hat im Sommer diesen Weg beschlossen, und es wurde festgelegt, dass bis Ende Januar eine entsprechende Richtlinie vom…
-
Von der Industrialisierung bis zur Digitalisierung: Die Evolution der deutschen Gewerkschaftsbewegung
|
Die Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung spiegelt die tiefgreifenden Veränderungen in der deutschen Gesellschaft wider, insbesondere im Bereich der Arbeit und der industriellen Entwicklung. Im 19. Jahrhundert, während der Phase der Industrialisierung, entstanden die ersten Gewerkschaften als Reaktion auf die neuen Arbeitsbedingungen und die damit einhergehenden Herausforderungen. Die Zwischenkriegszeit und die nationalsozialistische Ära brachten für die…