Betriebsrat

Ein Betriebs­rat ist eine gewähl­te Ver­tre­tung der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer in einem Unter­neh­men. Er hat die Auf­ga­be, ihre Inter­es­sen zu wah­ren und mit dem Arbeit­ge­ber über die Arbeits­be­din­gun­gen zu ver­han­deln. Der Betriebs­rat setzt sich für die Ein­hal­tung von Arbeit­neh­mer­rech­ten ein und kann bei per­so­nel­len Ange­le­gen­hei­ten wie Ein­stel­lun­gen, Kün­di­gun­gen oder Ver­set­zun­gen mit­be­stim­men. Er trägt somit zur Mit­be­stim­mung und dem Schutz der Arbeit­neh­mer vor Aus­beu­tung und unge­rech­ten Arbeits­be­din­gun­gen bei.