LPVG

Das LPVG steht für Landespersonalvertretungsgesetz und regelt die Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Ebene der Bundesländer. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Personalräte und definiert deren Aufgaben, Rechte sowie Pflichten gegenüber der jeweiligen Dienststelle. Da jedes Bundesland ein eigenes LPVG besitzt, können die spezifischen Regelungen zur Beteiligung und Organisation regional variieren. In seiner Funktion entspricht es weitgehend dem Betriebsverfassungsgesetz, das für die Privatwirtschaft gilt.