Mindestlohnkommission

Die Mindestlohnkommission ist ein ständiges Gremium in Deutschland, das über die regelmäßige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns berät und entscheidet. Sie setzt sich paritätisch aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zusätzlichen wissenschaftlichen Beratern zusammen. Die Kommission gibt in der Regel alle zwei Jahre eine Empfehlung ab, die sich an der allgemeinen Lohnentwicklung und dem Ziel eines angemessenen Mindestschutzes orientiert. Auf Basis dieses Vorschlags entscheidet die Bundesregierung schließlich über die verbindliche Erhöhung der Lohnuntergrenze per Rechtsverordnung.