Mitbestimmung Arbeitsrecht

Mitbestimmung im Arbeitsrecht bezeichnet das gesetzlich verankerte Recht der Arbeitnehmer, an betrieblichen und unternehmerischen Entscheidungen teilzuhaben. Auf betrieblicher Ebene erfolgt dies primär durch den Betriebsrat, der bei Themen wie Arbeitszeiten, Kündigungen oder sozialen Angelegenheiten mitwirkt. Zudem ermöglicht die unternehmerische Mitbestimmung den Beschäftigten eine Vertretung in den Aufsichtsräten größerer Unternehmen. Ziel dieses Systems ist es, einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Belegschaft zu schaffen und die demokratische Teilhabe im Berufsleben zu sichern.


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