Mitbestimmung Betriebsrat

Mitbestimmung bezeichnet das gesetzlich verankerte Recht des Betriebsrats, bei bestimmten betrieblichen Entscheidungen des Arbeitgebers aktiv mitzuwirken oder zuzustimmen. Die Intensität dieser Beteiligung reicht je nach Thema von einfachen Informationsrechten bis hin zur echten Mitbestimmung, ohne die eine geplante Maßnahme nicht umgesetzt werden darf. Besonders stark ist dieses Recht in sozialen Angelegenheiten wie der Gestaltung von Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder dem Gesundheitsschutz im Betrieb. Ziel der Mitbestimmung ist es, die Interessen der Arbeitnehmer zu wahren und einen fairen Ausgleich mit den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens zu schaffen.