Öffentliche Auftragsvergabe

Die öffent­li­che Auf­trags­ver­ga­be ist das Ver­fah­ren, mit dem staat­li­che Stel­len Waren, Dienst­leis­tun­gen oder Bau­leis­tun­gen ein­kau­fen. Ziel ist es, mit öffent­li­chen Mit­teln wirt­schaft­lich und trans­pa­rent umzu­ge­hen und gleich­zei­tig fai­ren Wett­be­werb zu gewähr­leis­ten. Je nach Auf­trags­wert gel­ten unter­schied­li­che recht­li­che Vor­ga­ben – ober­halb bestimm­ter Schwel­len­wer­te grei­fen EU-Ver­ga­be­richt­li­ni­en, dar­un­ter natio­na­le Rege­lun­gen. Die Ver­fah­ren rei­chen vom offe­nen Wett­be­werb bis hin zu Ver­hand­lungs­ver­fah­ren und sol­len Kor­rup­ti­on ver­hin­dern sowie sozia­le und öko­lo­gi­sche Kri­te­ri­en berück­sich­ti­gen.


  • Die Zukunft der Tarifbindung in Deutschland: Zwischen Tarifautonomie und staatlicher Stärkung

    Die Zukunft der Tarifbindung in Deutschland: Zwischen Tarifautonomie und staatlicher Stärkung

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