Öffentliche Auftragsvergabe

Die öffentliche Auftragsvergabe ist das Verfahren, mit dem staatliche Stellen Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen einkaufen. Ziel ist es, mit öffentlichen Mitteln wirtschaftlich und transparent umzugehen und gleichzeitig fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Je nach Auftragswert gelten unterschiedliche rechtliche Vorgaben – oberhalb bestimmter Schwellenwerte greifen EU-Vergaberichtlinien, darunter nationale Regelungen. Die Verfahren reichen vom offenen Wettbewerb bis hin zu Verhandlungsverfahren und sollen Korruption verhindern sowie soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen.