Personalvertretungsgesetz

Das Personalvertretungsgesetz (PersVG) regelt die Mitbestimmung und Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Es legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bildung und Arbeit der Personalräte fest, die als Gegenstück zum Betriebsrat in der Privatwirtschaft fungieren. Das Gesetz definiert dabei die konkreten Beteiligungsrechte bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen innerhalb einer Dienststelle. In Deutschland wird zwischen dem Bundespersonalvertretungsgesetz für Bundesbehörden und den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen für die Verwaltungen der Bundesländer unterschieden.