Die Angabepflicht ESRS S1-10 Angemessene Löhne verpflichtet Unternehmen im Rahmen der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung dazu, Informationen über die Entlohnung ihrer eigenen Belegschaft offenzulegen. Unternehmen müssen dabei berichten, ob ihre Beschäftigten einen Lohn erhalten, der zur Deckung der grundlegenden Lebenshaltungskosten sowie zur sozialen Teilhabe ausreicht und somit über rein gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen kann. Ziel dieser Kennzahl ist es, transparent zu machen, inwieweit die gezahlten Vergütungen dem Konzept eines existenzsichernden Lohns entsprechen. Durch diese Offenlegung soll sichergestellt werden, dass die Entlohnung ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und soziale Mindeststandards innerhalb der Organisation gewahrt bleiben.

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Fachartikel zum ESRS S1 Standard: Anforderungen an die CSRD-Berichterstattung, Kennzahlen zur Belegschaft (S1-6 bis S1-14) und die strategische Rolle des Betriebsrats.