Tariftreuegesetze
Tariftreuegesetze regeln, dass Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen bestimmte tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einhalten müssen. Ziel ist es, faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen zu sichern, indem nur Firmen berücksichtigt werden, die Tariflöhne zahlen. Das neue Bundestariftreuegesetz, initiiert von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, sieht vor, dass diese Vorgaben ab einem Auftragswert von 50.000 Euro gelten. Es soll die Tarifbindung stärken, Lohndumping verhindern und die soziale Verantwortung bei der Vergabe öffentlicher Mittel fördern.
-
Die Zukunft der Tarifbindung in Deutschland: Zwischen Tarifautonomie und staatlicher Stärkung
/
Erfahren Sie alles über die Geschichte der Tarifbindung in Deutschland, aktuelle Debatten um Tarifautonomie, politische Initiativen und die Forderungen der Gewerkschaften zur Stärkung fairer Arbeitsbedingungen.