Tariftreuegesetze

Tarif­treue­ge­set­ze regeln, dass Unter­neh­men bei öffent­li­chen Auf­trä­gen bestimm­te tarif­ver­trag­li­che Arbeits­be­din­gun­gen ein­hal­ten müs­sen. Ziel ist es, fai­re Löh­ne und gute Arbeits­be­din­gun­gen zu sichern, indem nur Fir­men berück­sich­tigt wer­den, die Tarif­löh­ne zah­len. Das neue Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz, initi­iert von Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­rin Bär­bel Bas, sieht vor, dass die­se Vor­ga­ben ab einem Auf­trags­wert von 50.000 Euro gel­ten. Es soll die Tarif­bin­dung stär­ken, Lohn­dum­ping ver­hin­dern und die sozia­le Ver­ant­wor­tung bei der Ver­ga­be öffent­li­cher Mit­tel för­dern.


  • Die Zukunft der Tarifbindung in Deutschland: Zwischen Tarifautonomie und staatlicher Stärkung

    Die Zukunft der Tarifbindung in Deutschland: Zwischen Tarifautonomie und staatlicher Stärkung

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