Transfergesellschaft

Eine Trans­fer­ge­sell­schaft ist ein arbeits­markt­po­li­ti­sches Instru­ment, das Beschäf­tig­te bei betriebs­be­ding­tem Stel­len­ab­bau oder Insol­ven­zen vor der unmit­tel­ba­ren Arbeits­lo­sig­keit schützt. Die betrof­fe­nen Mit­ar­bei­ter wech­seln durch einen drei­sei­ti­gen Ver­trag für einen befris­te­ten Zeit­raum in die­ses Unter­neh­men, anstatt direkt ent­las­sen zu wer­den. Wäh­rend die­ser Zeit erhal­ten sie Trans­fer­kurz­ar­bei­ter­geld und wer­den durch geziel­te Qua­li­fi­zie­run­gen, Coa­ching sowie Ver­mitt­lungs­hil­fe pro­fes­sio­nell auf den Wie­der­ein­stieg in den Arbeits­markt vor­be­rei­tet. Ziel ist es, die Pha­se der beruf­li­chen Neu­ori­en­tie­rung aktiv zu nut­zen und eine mög­lichst naht­lo­se Anschluss­be­schäf­ti­gung zu fin­den.