Werk

Ein Werk ist im Sin­ne des Urhe­ber­rechts eine per­sön­li­che geis­ti­ge Schöp­fung, die durch eine indi­vi­du­el­le mensch­li­che Tätig­keit ent­stan­den ist. Es muss über eine blo­ße hand­werk­li­che oder rou­ti­ne­mä­ßi­ge Leis­tung hin­aus­ge­hen und eine gewis­se Gestal­tungs­hö­he sowie Ori­gi­na­li­tät auf­wei­sen. Dabei kann es in ver­schie­de­nen For­men auf­tre­ten, wie etwa als Text, Musik­stück, Kunst­werk oder tech­ni­scher Ent­wurf, sofern es eine wahr­nehm­ba­re Gestalt ange­nom­men hat.