Ein Werk ist im Sinne des Urheberrechts eine persönliche geistige Schöpfung, die durch eine individuelle menschliche Tätigkeit entstanden ist. Es muss über eine bloße handwerkliche oder routinemäßige Leistung hinausgehen und eine gewisse Gestaltungshöhe sowie Originalität aufweisen. Dabei kann es in verschiedenen Formen auftreten, wie etwa als Text, Musikstück, Kunstwerk oder technischer Entwurf, sofern es eine wahrnehmbare Gestalt angenommen hat.