Die Gas-Importeure brauchen in der aktuellen Situation Unterstützung, um hohe Beschaffungskosten für Gas auszugleichen. Anderenfalls droht der Zusammenbruch von Unternehmen, die für das Funktionieren des Gasmarkts und die Versorgungssicherheit wichtig sind. Die Bundesregierung hat deshalb eine Gasumlage auf den Weg gebracht, die ab dem 1. Oktober 2022 gelten soll.
Warum wird die Mehrwertsteuer auf Gas gesenkt?
Angesichts der gestiegenen Gaspreise will die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger jedoch weiter entlasten. Sie senkt daher die Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch von 19 Prozent auf sieben Prozent. Dies geschieht befristet bis zum 31. März 2024.
Kommt noch ein drittes Entlastungspaket?
Die finanzielle Belastung durch die Umlage ist erheblich: Für sich genommen können zusätzliche Belastungen von mehreren hundert Euro pro Jahr auf die Haushalte zukommen. „Die Gerechtigkeitsfrage ist entscheidend, damit das Land in dieser Krise zusammenbleibt“, betonte Kanzler Scholz. Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch sei ein weiterer Schritt zur Entlastung. Die Bundesregierung lässt niemanden in der Krise allein und wird in den kommenden Wochen noch ein zusätzliches drittes Entlastungspaket schnüren. Über die genaue Ausgestaltung des Pakets werde nun vertrauensvoll beraten.
Die Bundesregierung ist sich bewusst, welche zusätzliche Belastung eine Gasumlage darstellt. Die Maßnahme ist jedoch notwendig, um die Gasversorgung langfristig zu sichern. Die Gasimporteure müssen handlungsfähig bleiben, damit sich die angespannte Lage auf dem Gasmarkt nicht weiter verschärft. Denn das könnte weitere massive Preissteigerungen und gravierende Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft insgesamt zur Folge haben. Es liegt also im Interesse aller Gasverbraucher, den Ausfall wichtiger Gasimporteure zu verhindern.
Wie setzt sich eigentlich der Gaspreis zusammen?
Der Gaspreis für Haushaltskunden setzt sich aus drei wesentlichen Bestandteilen zusammen:
- Dem Preis für die Beschaffung sowie den Vertrieb des Gases,
- den Entgelten für die Netznutzung,
- sowie den sogenannten staatlich veranlassten Preisbestandteilen wie zum Beispiel Steuern und Wegenutzungsentgelte.
Der Preis für die Beschaffung und den Vertrieb des Gases entsteht im Wettbewerb unter den Gasanbietern – er kann somit unterschiedlich hoch sein und wird auch als Wettbewerbsanteil bezeichnet. Die Entgelte für die Netznutzung und die staatlich veranlassten Preisbestandteile kann der Lieferant dagegen nicht beeinflussen.
Der Wettbewerbsanteil am Gaspreis betrug im Jahr 2020 etwa 49 Prozent. Auf die Netzentgelte (einschließlich Mess- und Abrechnungskosten) entfielen rund 25 Prozent des Gaspreises und 26 Prozent auf die staatlich veranlassten Preisbestandteile
Bleibt energiesparsam!
Euer
Andreas Galatas
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