Was bedeu­tet eigent­lich die Gasumlage?

Was bedeu­tet eigent­lich die Gasumlage?

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Die Gas-Impor­teu­re brau­chen in der aktu­el­len Situa­ti­on Unter­stüt­zung, um hohe Beschaf­fungs­kos­ten für Gas aus­zu­glei­chen. Ande­ren­falls droht der Zusam­men­bruch von Unter­neh­men, die für das Funk­tio­nie­ren des Gas­markts und die Ver­sor­gungs­si­cher­heit wich­tig sind. Die Bun­des­re­gie­rung hat des­halb eine Gas­um­la­ge auf den Weg gebracht, die ab dem 1. Okto­ber 2022 gel­ten soll.

War­um wird die Mehr­wert­steu­er auf Gas gesenkt?

Ange­sichts der gestie­ge­nen Gas­prei­se will die Bun­des­re­gie­rung Bür­ge­rin­nen und Bür­ger jedoch wei­ter ent­las­ten. Sie senkt daher die Mehr­wert­steu­er auf den Gas­ver­brauch von 19 Pro­zent auf sie­ben Pro­zent. Dies geschieht befris­tet bis zum 31. März 2024.

Kommt noch ein drit­tes Entlastungspaket?

Die finan­zi­el­le Belas­tung durch die Umla­ge ist erheb­lich: Für sich genom­men kön­nen zusätz­li­che Belas­tun­gen von meh­re­ren hun­dert Euro pro Jahr auf die Haus­hal­te zukom­men.  „Die Gerech­tig­keits­fra­ge ist ent­schei­dend, damit das Land in die­ser Kri­se zusam­men­bleibt“, beton­te Kanz­ler Scholz. Die Absen­kung der Mehr­wert­steu­er auf den Gas­ver­brauch sei ein wei­te­rer Schritt zur Ent­las­tung. Die Bun­des­re­gie­rung lässt nie­man­den in der Kri­se allein und wird in den kom­men­den Wochen noch ein zusätz­li­ches drit­tes Ent­las­tungs­pa­ket schnü­ren. Über die genaue Aus­ge­stal­tung des Pakets wer­de nun ver­trau­ens­voll beraten.

Die Bun­des­re­gie­rung ist sich bewusst, wel­che zusätz­li­che Belas­tung eine Gas­um­la­ge dar­stellt. Die Maß­nah­me ist jedoch not­wen­dig, um die Gas­ver­sor­gung lang­fris­tig zu sichern. Die Gasim­por­teu­re müs­sen hand­lungs­fä­hig blei­ben, damit sich die ange­spann­te Lage auf dem Gas­markt nicht wei­ter ver­schärft. Denn das könn­te wei­te­re mas­si­ve Preis­stei­ge­run­gen und gra­vie­ren­de Aus­wir­kun­gen auf die deut­sche Volks­wirt­schaft ins­ge­samt zur Fol­ge haben. Es liegt also im Inter­es­se aller Gas­ver­brau­cher, den Aus­fall wich­ti­ger Gasim­por­teu­re zu verhindern.

Wie setzt sich eigent­lich der Gas­preis zusammen?

Der Gas­preis für Haus­halts­kun­den setzt sich aus drei wesent­li­chen Bestand­tei­len zusammen:

  • Dem Preis für die Beschaf­fung sowie den Ver­trieb des Gases,
  • den Ent­gel­ten für die Netznutzung,
  • sowie den soge­nann­ten staat­lich ver­an­lass­ten Preis­be­stand­tei­len wie zum Bei­spiel Steu­ern und Wegenutzungsentgelte.

Der Preis für die Beschaf­fung und den Ver­trieb des Gases ent­steht im Wett­be­werb unter den Gas­an­bie­tern – er kann somit unter­schied­lich hoch sein und wird auch als Wett­be­werbs­an­teil bezeich­net. Die Ent­gel­te für die Netz­nut­zung und die staat­lich ver­an­lass­ten Preis­be­stand­tei­le kann der Lie­fe­rant dage­gen nicht beeinflussen.

Der Wett­be­werbs­an­teil am Gas­preis betrug im Jahr 2020 etwa 49 Pro­zent. Auf die Netz­ent­gel­te (ein­schließ­lich Mess- und Abrech­nungs­kos­ten) ent­fie­len rund 25 Pro­zent des Gas­prei­ses und 26 Pro­zent auf die staat­lich ver­an­lass­ten Preisbestandteile

Bleibt ener­gie­spar­sam!

Euer

Andre­as Galatas

Bild­rech­te Head­er­fo­to: © istockphoto.com/filmfoto

#ibpAka­de­mie #kom­pe­tenz­ori­en­tier­te #Betriebs­rats­schu­lun­gen

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