Was ist eine betrieb­li­che Altersvorsorge?

Lie­be Lese­rin­nen und Leser,

haben Sie schon mal über eine zusätz­li­che Alters­ver­sor­gung nach­ge­dacht? Bei­spiels­wei­se über die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV)?

Die Bun­des­re­gie­rung för­dert die bAV: Seit 2019 müs­sen sich Arbeit­ge­ber bei neu abge­schlos­se­nen Ver­trä­gen mit 15 Pro­zent am Brut­to­bei­trag betei­li­gen. Steu­er­vor­tei­le in der Anspar­pha­se sol­len mög­lichst vie­le Spa­rer über­zeu­gen. Ob sich eine betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung lohnt, ist den­noch nicht leicht zu beant­wor­ten. Den Erspar­nis­sen müs­sen Kür­zun­gen und Abga­ben gegen­über­ge­stellt werden.

Fak­ten zur Betriebsrente:

  • Unter bAV ver­steht man den Auf­bau einer Zusatz­ren­te über den Arbeitgeber.
  • Bei der klas­si­schen arbeit­ge­ber­fi­nan­zier­ten bAV über­nimmt Idas Unter­neh­men Ihre Bei­trä­ge zur spä­te­ren Ren­te allein.
  • Sie als Arbeit­neh­me­rin oder Arbeit­neh­mer kön­nen aber auch einen Teil ihres Brut­to­ge­halts für eine Betriebs­ren­te ein­set­zen (Ent­gelt­um­wand­lung). Ihr Arbeit­ge­ber muss Ihren Bei­trag bezuschussen.
  • Betriebs­ren­ten müs­sen spä­ter ver­steu­ert wer­den. Gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­te Rent­ner zah­len den vol­len Bei­trag zur KV nur noch für den Teil der Ren­te, der den Frei­be­trag von monat­lich knapp 160 Euro übersteigt.

Für wen lohnt sich eine Betriebsrente?

Da die Bei­trä­ge vom Brut­to­ge­halt abge­hen, müs­sen Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber bis zu den Höchst­gren­zen kei­ne Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben zahlen:

  • Bis zu 4 Pro­zent der jeweils aktu­el­len Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung (BBG GRV/ West) kön­nen Arbeit­neh­mer ohne Abzug von Sozi­al­ab­ga­ben und bis zu 8 Pro­zent ohne Abzug von Steu­ern in eine Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­kas­se oder einen Pen­si­ons­fonds investieren.
  • Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze steigt jeweils zum 1. Janu­ar eines Jah­res. In 2019 lag sie bei 80.400 Euro, in 2020 bei 82.800 Euro. Der maxi­ma­le sozi­al­ab­ga­ben­freie Anteil beträgt in 2020 monat­lich 276 Euro (Vor­jahr 268 Euro), der zusätz­lich steu­er­freie Anteil 552 Euro (Vor­jahr 536 Euro).

Die­ser Vor­teil redu­ziert sich für Arbeit­neh­mer jedoch in der Aus­zah­lungs­pha­se: Die Ren­te ist zu 100 Pro­zent steu­er­pflich­tig. Die Höhe der Steu­ern hängt vom indi­vi­du­el­len Steu­er­satz ab. Was als Steu­er­vor­teil in der Anspar­pha­se bewor­ben wird, ist nur eine Ver­schie­bung der Abga­ben in die Rentenphase.

Wie gelan­ge ich an eine betrieb­li­che Altersversorgung?

Infor­mie­ren Sie sich in Ihrem Unter­neh­men dar­über, wel­che Art der bAV dort ange­bo­ten wird. Wenn Ihr Arbeit­ge­ber die Ver­sor­gung finan­ziert, gibt es nur eine Emp­feh­lung: mitmachen!

Müs­sen Sie die bAV dage­gen selbst finan­zie­ren, wei­sen Sie Ihren Chef auf Ihr Recht zur Ent­gelt­um­wand­lung hin.

Wich­tig zu wissen:

Wenn Sie (oder Ihr Betrieb für Sie) vie­le Jah­re lang in eine betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge ein­ge­zahlt haben, dann ist die­se Ihnen sicher, auch wenn das Unter­neh­men insol­vent gehen soll­te. Die Bei­trä­ge kön­nen nicht gepfän­det wer­den. Sie zäh­len auch nicht zum anre­chen­ba­ren Ver­mö­gen, falls man Arbeits­lo­sen­geld II bean­tra­gen muss; auch in Kri­sen­zei­ten sind sie geschützt.

Sor­gen Sie vor und blei­ben Sie gesund!

Glück­auf,
Andre­as Galatas

Bild­rech­te Head­er­fo­to: © istockphoto.com/AleksandarNakic

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