betriebliche Altersvorsorge

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge ist eine Form der zusätz­li­chen Alters­ab­si­che­rung für Arbeit­neh­mer, wel­che vom Arbeit­ge­ber ange­bo­ten wird. Dabei wer­den Tei­le des Gehalts in eine Vor­sor­ge­ein­rich­tung ein­ge­zahlt und ste­hen dem Arbeit­neh­mer im Ren­ten­al­ter zur Ver­fü­gung. Die Beträ­ge kön­nen sowohl vom Arbeit­ge­ber als auch vom Arbeit­neh­mer ein­ge­zahlt wer­den und genie­ßen in der Regel steu­er­li­che Vor­tei­le. Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge dient somit dazu, die finan­zi­el­le Lücke zwi­schen der gesetz­li­chen Ren­te und dem gewohn­ten Lebens­stan­dard im Ren­ten­al­ter zu verringern.


  • Was ist eine betrieb­li­che Altersvorsorge?

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    Lie­be Lese­rin­nen und Leser, haben Sie schon mal über eine zusätz­li­che Alters­ver­sor­gung nach­ge­dacht? Bei­spiels­wei­se über die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV)? Die Bun­des­re­gie­rung för­dert die bAV: Seit 2019 müs­sen sich Arbeit­ge­ber bei neu abge­schlos­se­nen Ver­trä­gen mit 15 Pro­zent am Brut­to­bei­trag betei­li­gen. Steu­er­vor­tei­le in der Anspar­pha­se sol­len mög­lichst vie­le Spa­rer über­zeu­gen. Ob sich eine betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung lohnt, ist den­noch…