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Was ist eigent­lich eine Leitsatzentscheidung

Eine Leit­satz­ent­schei­dung ist eine gericht­li­che Ent­schei­dung (Urteil, Beschluss oder Ver­fü­gung) bei das Ent­schei­dungs­or­gan selbst – zumeist wegen der Rele­vanz – die wesent­li­che Essenz der Ent­schei­dung in einem Leit­satz ver­kürzt zusam­men­fasst. Inso­fern ist die Leit­satz­ent­schei­dung vom sog. Ori­en­tie­rungs­satz zu unter­schei­den, der von der Redak­ti­on des Publi­ka­ti­ons­or­gans for­mu­liert wird. Der Leit­satz wird dem Urteil bei der Ver­öf­fent­li­chung vor­an­ge­stellt. Er ent­fal­tet in recht­li­cher Hin­sicht jedoch kei­ne eige­ne Wir­kung, weil er nicht der Ent­schei­dung selbst, son­dern deren Aus­le­gung zuzu­ord­nen ist. Im Gegen­satz zu ihrer gerin­gen for­mel­len Bedeu­tung ent­fal­tet die Leit­satz­ent­schei­dung hin­ge­gen oft gro­ße prak­ti­sche Bedeu­tung, weil sie als Qua­si-Richt­li­nie für die nach­ge­ord­ne­ten Gerich­te dient.

Zu beach­ten ist, dass Leit­sät­ze unter Umstän­den urhe­ber­recht­lich geschützt sind, wenn sie von pri­va­ter Sei­te for­mu­liert werden.

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