Mindestlohn: Kommission schlägt Erhöhung auf 14,60 Euro vor

Mindestlohn: Kommission schlägt Erhöhung auf 14,60 Euro vor

In Deutsch­land hat die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on einen wich­ti­gen Vor­schlag vor­ge­legt: Der gesetz­li­che Min­dest­lohn soll in den kom­men­den Jah­ren deut­lich stei­gen und bis 2027 die Mar­ke von 14,60 Euro pro Stun­de errei­chen. Die­se Emp­feh­lung ist das Ergeb­nis der Bera­tun­gen der Kom­mis­si­on, die tra­di­tio­nell die Höhe des Min­dest­lohns fest­legt. Der Vor­schlag, der eine stu­fen­wei­se Anhe­bung vor­sieht, wirft Fra­gen nach sei­nen Aus­wir­kun­gen auf Arbeit­neh­mer, Unter­neh­men und die gesam­te Wirt­schaft auf. Er steht zudem im Kon­text frü­he­rer Dis­kus­sio­nen und poli­ti­scher Ziel­set­zun­gen zur Lohn­un­ter­gren­ze. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die Details der vor­ge­schla­ge­nen Erhö­hung, die Rol­le der Min­dest­lohn­kom­mis­si­on und die erwar­te­ten Kon­se­quen­zen.

Die Empfehlung der Mindestlohnkommission: 14,60 Euro in zwei Schritten

Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on hat sich auf eine kon­kre­te Emp­feh­lung zur Anpas­sung der Lohn­un­ter­gren­ze geei­nigt. Ihr Vor­schlag sieht vor, den Min­dest­lohn in zwei Schrit­ten auf 14,60 Euro pro Stun­de anzu­he­ben. Der ers­te Schritt soll vor­aus­sicht­lich eine Erhö­hung auf 13,90 Euro beinhal­ten, gefolgt vom zwei­ten Schritt, der das Ziel von 14,60 Euro bis spä­tes­tens 2027 errei­chen soll. Die­ser Zeit­plan für die stu­fen­wei­se Erhö­hung wur­de nach inten­si­ven Bera­tun­gen der Sozi­al­part­ner inner­halb der Kom­mis­si­on erar­bei­tet. Die Höhe und der Zeit­punkt der Anpas­sun­gen wur­den dabei auf Basis ver­schie­de­ner Kri­te­ri­en fest­ge­legt, um eine aus­ge­wo­ge­ne Ent­wick­lung zu gewähr­leis­ten. Die Emp­feh­lung der Kom­mis­si­on ist nun die Grund­la­ge für die recht­li­che Fest­set­zung des Min­dest­lohns durch die Bun­des­re­gie­rung.

Wei­ter­füh­ren­de Quel­le:
Min­dest­lohn soll in zwei Schrit­ten auf 14,60 Euro stei­gen | BR24

Rolle und Arbeitsweise der Mindestlohnkommission

Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on ist ein zen­tra­les Gre­mi­um in Deutsch­land zur Fest­le­gung der gesetz­li­chen Lohn­un­ter­gren­ze. Ihre Zusam­men­set­zung spie­gelt die pari­tä­ti­sche Betei­li­gung der Sozi­al­part­ner wider: Sie besteht aus je drei Ver­tre­tern der Arbeit­ge­ber und der Arbeit­neh­mer sowie einem unab­hän­gi­gen Vor­sit­zen­den und zwei bera­ten­den Wis­sen­schaft­lern. Die gesetz­li­che Grund­la­ge für ihre Arbeit bil­det das Min­dest­lohn­ge­setz (MiLoG). Die Haupt Auf­ga­ben der Kom­mis­si­on sind die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung der Höhe des Min­dest­lohns und die Abga­be einer begrün­de­ten Emp­feh­lung an die Bun­des­re­gie­rung für des­sen Anpas­sung. Die Beschluss­fas­sung erfolgt in der Regel im Kon­sens der Mit­glie­der. Bei der jüngs­ten Emp­feh­lung zur Erhö­hung auf 14,60 Euro konn­te erst­mals seit län­ge­rer Zeit wie­der eine ein­stim­mi­ge Ent­schei­dung erzielt wer­den, was die Trag­fä­hig­keit des Vor­schlags unter­streicht und die Bedeu­tung des sozia­len Dia­logs her­vor­hebt.

Wei­ter­füh­ren­de Quel­le:
Min­dest­lohn­kom­mis­si­on: Wie wird der Min­dest­lohn fest­ge­legt … | zeit.de

Historischer Kontext und politische Einordnung der Mindestlohnerhöhung

Die nun von der Min­dest­lohn­kom­mis­si­on vor­ge­schla­ge­ne Erhö­hung auf 14,60 Euro steht im Kon­text einer beweg­ten Geschich­te der Lohn­un­ter­gren­ze in Deutsch­land. Seit sei­ner Ein­füh­rung im Jahr 2015 wur­de der Min­dest­lohn regel­mä­ßig ange­passt. Eine signi­fi­kan­te Zäsur stell­te jedoch die Anhe­bung auf 12 Euro pro Stun­de durch die dama­li­ge Ampel-Regie­rung im Okto­ber 2022 dar. Die­se Maß­nah­me war eine direk­te poli­ti­sche Inter­ven­ti­on, die außer­halb des übli­chen Ver­fah­rens durch die pari­tä­tisch besetz­te Min­dest­lohn­kom­mis­si­on erfolg­te. Sie ent­sprach einem zen­tra­len Wahl­ver­spre­chen der SPD und wur­de von Gewerk­schaf­ten begrüßt, von Arbeit­ge­ber­ver­bän­den jedoch kri­ti­siert. Die aktu­el­le Emp­feh­lung auf 14,60 Euro bis 2027 kann als eine Rück­kehr zum insti­tu­tio­na­li­sier­ten Pro­zess der Min­dest­lohn­kom­mis­si­on gese­hen wer­den, auch wenn die poli­ti­sche Debat­te über die ange­mes­se­ne Höhe und die Rol­le des Staa­tes bei der Fest­le­gung der Lohn­un­ter­gren­ze fort­be­steht. Die Süd­deut­sche Zei­tung ord­ne­te die aktu­el­le Emp­feh­lung poli­tisch ein und the­ma­ti­sier­te die frü­he­re Anhe­bung des Min­dest­lohns durch die Regie­rung unter Umge­hung der Kom­mis­si­on. Die unter­schied­li­chen Poli­ti­sche Zie­le der Par­tei­en prä­gen wei­ter­hin die Dis­kus­si­on über den Min­dest­lohn, der als wich­ti­ges Instru­ment zur Siche­rung des Lebens­stan­dards von Gering­ver­die­nern und zur Stär­kung der Bin­nen­nach­fra­ge gilt.

Mögliche Auswirkungen der Erhöhung auf Wirtschaft und Arbeitnehmer

Die vor­ge­schla­ge­ne stu­fen­wei­se Anhe­bung des Min­dest­lohns auf 14,60 Euro birgt viel­fäl­ti­ge poten­zi­el­le Aus­wir­kun­gen für die deut­sche Wirt­schaft und den Arbeits­markt. Für Gering­ver­die­ner, die der­zeit nur knapp über dem aktu­el­len Satz lie­gen oder vom Min­dest­lohn betrof­fen sind, bedeu­tet die Erhö­hung eine spür­ba­re Ver­bes­se­rung ihrer Ein­kom­mens­si­tua­ti­on. Dies kann zur Redu­zie­rung von Armut trotz Erwerbs­tä­tig­keit bei­tra­gen und die Kauf­kraft stär­ken. Auf der ande­ren Sei­te ste­hen Unter­neh­men, ins­be­son­de­re aus Bran­chen mit vie­len Min­dest­lohn-Emp­fän­gern wie Gas­tro­no­mie, Han­del oder per­so­nen­be­zo­ge­ne Dienst­leis­tun­gen, vor stei­gen­den Lohn­kos­ten. Dies könn­te poten­zi­ell zu höhe­ren Prei­sen für Kon­su­men­ten, Ratio­na­li­sie­rungs­maß­nah­men oder in Ein­zel­fäl­len zu einer Ver­lang­sa­mung der Schaf­fung neu­er Arbeits­plät­ze füh­ren. Die gesamt­wirt­schaft­li­chen Fol­gen sind kom­plex und Gegen­stand von Debat­ten unter Öko­no­men. Wäh­rend eini­ge argu­men­tie­ren, dass die gestärk­te Bin­nen­nach­fra­ge posi­ti­ve Impul­se setzt, war­nen ande­re vor Infla­ti­ons­druck und Wett­be­werbs­nach­tei­len für bestimm­te Sek­to­ren. Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on berück­sich­tigt bei ihren Emp­feh­lun­gen auch die Aus­wir­kun­gen auf die Wett­be­werbs­fä­hig­keit und die Beschäf­ti­gung, doch die tat­säch­li­chen Fol­gen der Min­dest­lohn-Anhe­bung wer­den sich erst in den kom­men­den Jah­ren zei­gen.

Fazit

Die Emp­feh­lung der Min­dest­lohn­kom­mis­si­on, den gesetz­li­chen Min­dest­lohn schritt­wei­se auf 14,60 Euro pro Stun­de anzu­he­ben, ist ein bedeu­ten­der Schritt für den deut­schen Arbeits­markt. Sie mar­kiert eine Rück­kehr zum eta­blier­ten Ver­fah­ren der Kom­mis­si­on nach der poli­ti­schen Inter­ven­ti­on von 2022 und unter­streicht die Rol­le die­ses Gre­mi­ums bei der jähr­li­chen Anpas­sung der Lohn­un­ter­gren­ze. Die vor­ge­schla­ge­nen Stu­fen sol­len sowohl den Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer durch Ein­kom­mens­ver­bes­se­run­gen als auch der Anpas­sungs­fä­hig­keit der Unter­neh­men Rech­nung tra­gen. Wäh­rend die Zustim­mung der Regie­rung als wahr­schein­lich gilt, wer­den die tat­säch­li­chen Aus­wir­kun­gen auf Gering­ver­die­ner, Unter­neh­men und die gesam­te Wirt­schaft in den kom­men­den Jah­ren genau zu beob­ach­ten sein. Die Ent­schei­dung der Min­dest­lohn­kom­mis­si­on wird vor­aus­sicht­lich den Kurs für die Ent­wick­lung des Min­dest­lohns bis ins Jahr 2027 bestim­men.