Datenschutz-und-Mitarbeiterkontrolle-am-Arbeitsplatz

13.05. – 17.05.2024 – Daten­schutz und Mit­ar­bei­ter­kon­trol­le am Arbeits­platz in Leipzig

Betei­li­gungs- und Handlungsmöglichkeiten

„Ver­trau­en ist gut, Kon­trol­le ist bes­ser“ – getreu die­sem Mot­to über­wa­chen mehr und mehr Unter­neh­men ihre Mit­ar­bei­ter. Gera­de die moder­nen Tech­ni­ken bie­ten dem Arbeit­ge­ber viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten zur Leis­tungs- und Verhaltenskontrolle.

Häu­fig wer­den dabei die Gren­zen der zuläs­si­gen Mit­ar­bei­ter­kon­trol­le über­schrit­ten und dadurch die Rech­te der Kol­le­gen am Arbeits­platz ver­letzt. Dar­über hin­aus haben Sie als Betriebs­rat beim The­ma Mit­ar­bei­ter­kon­trol­le mit­zu­be­stim­men. Im Rah­men die­ses Semi­nars erfah­ren Sie, wel­che Betei­li­gungs­rech­te und Hand­lungs­mög­lich­kei­ten Sie als Betriebs­rat bei Leis­tungs- und Ver­hal­tens­kon­trol­len haben.

1. Zuläs­si­ge und unzu­läs­si­ge Kontrolle

per­sön­li­che Über­wa­chung: Taschen­kon­trol­len und Lei­bes­vi­si­ta­ti­on; Ein­satz von Detek­ti­ven; Test­käu­fe; tech­ni­sche Über­wa­chungs­ein­rich­tun­gen; Über­wa­chung des E‑Mail-Ver­kehrs; Über­wa­chung der Internet-Nutzung

2. Daten­schutz­recht im Betrieb

Grund­be­grif­fe des Daten­schutz­rechts; Daten­er­he­bung, Daten­ver­ar­bei­tung und Daten­nut­zung; Daten­über­mitt­lung; betrieb­li­cher Datenschutzbeauftragter

3. Daten­schutz am Arbeitsplatz

Gren­zen der Zuläs­sig­keit von Mit­ar­bei­ter­über­wa­chung; Per­sön­lich­keits­rech­te des Mit­ar­bei­ters; Brief‑, Post- und Fern­mel­de­ge­heim­nis; Hand­lungs­mög­lich­kei­ten betrof­fe­ner Mitarbeiter

4. Mit­be­stim­mung des Betriebsrats

Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­rech­te; erzwing­ba­re Mit­be­stim­mung bei tech­ni­schen Über­wa­chungs­ein­rich­tun­gen; Unter­las­sungs­an­spruch des Betriebs­rats; Durch­set­zung der Mit­be­stim­mung; Rege­lungs­mög­lich­kei­ten; Praxisbeispiele


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