§ 37 Abs. 6 BetrVG Schulung

Eine Schulung nach Paragraph 37 Absatz 6 des Betriebsverfassungsgesetzes ist eine Fortbildung für Betriebsratsmitglieder, deren Inhalte für die sachgerechte Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Teilnehmer für die Dauer der Maßnahme unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freizustellen und sämtliche anfallenden Seminar- sowie Reisekosten zu tragen. Die Teilnahme setzt einen ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrats voraus, wobei das vermittelte Wissen einen konkreten Bezug zur aktuellen oder anstehenden Gremiumsarbeit aufweisen muss. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Arbeitnehmervertreter über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen, um ihre Beteiligungsrechte kompetent auszuüben.